Stadtteilhäuser, Begegnungsstätten PLUS, EKIZ West

Begründung/Erläuterung:

Stadtteilhäuser sind das Stuttgarter Modell für Generationenhäuser. Angebote der Altenhilfe und der Jugendhilfe sind in diesen Häusern zusammengeführt. Die fachlichen Grundlagen wurden mit der GRDrs 304/2020 „Stadtteilhäuser – Beschlüsse zu Rahmenkonzeption, Raumprogramm, Auswahl- und Förderkriterien sowie zu 2 Standorten“ beschlossen.

Stadtteilhäuser und PLUS-Standorte in Stuttgart unterstützen die SDG-Ziele (Sustainable Development Goals) für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (keine Armut), Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und Nr. 10 (weniger Ungleichheit).

Auch Häuser mit begrenzten Raumressourcen können sich mittels der sogenannten „PLUS-Option“ zu „kleinen Stadtteilhäusern“ weiterentwickeln (vgl. GRDrs 398/2020 „Konzeption, Förderung und Standorte für künftige Begegnungsstätten für Ältere PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS“).

Seit 2020 wurden 12 Einrichtungen entweder in die Stadtteilhaus- oder die PLUS-Förderung aufgenommen. Das Jugendamt und das Sozialamt informieren mit dieser Vorlage über die bisherige Umsetzung in den Häusern und geben eine Übersicht über die neuen Vorhaben und Planungen inklusive der Mittelbedarfe. Die Vorlage enthält zudem zwei Punkte zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts. Eine Kürzung in Höhe von knapp 5 Mio. €, wie sie die Verwaltungsspitze im Vergleich zum Vorschlag der Fachverwaltung vorgenommen hat, ist nicht angemessen.

Wir beantragen:

  1. Finanzmittel in Höhe von 8,028 Mio. Euro für Stadtteilhäuser nach GRDrs 145/2023.
  2. Für das Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart West e.V. (EKIZ) beantragen wir darüber hinaus:
    1. die Aufstockung der Personalstelle für die SFZ-Koordination um 0,5 auf 1,75 Stellenanteile,
    2. die Finanzmittel für eine 1,0 Stelle Verwaltungskraft, um die Mitarbeiter des Stadtteil- und Familienzentrum
    3. Erhöhung der Pauschale beim regelmäßigen Mittagstisch um 30 000 € pro Jahr
    4. Erhöhung Reinigungspauschale um 30 %
    5. Förderbausteins Programmkosten um 30 %
    6. Die Höhergruppierung der Koordinationsstelle. Zur Berechnung der Mehrkosten wird der Differenzbetrag zwischen SuE 12 Stufe 4 und SuE 15 Stufe 4 zugrunde gelegt.
    7. Eine Erhöhung der Pauschale für Begleiteten Umgang für das Gruppensetting pro Familie/Treffen um 25,27 €.
    8. Eine Erhöhung der Kosten für das „Eltern und Du (Opstapje)-Projekt“ entsprechend der Inflationsentwicklung der letzten zehn Jahre.

Kosten für 1. 2024: 736 000 € // 2025: 1,823 Mio. € // 2026: 1,823 Mio. € // 2027: 1,823 Mio. € // 2028: 1,823 Mio. €