Neue Maßnahmen zur Personalgewinnung und –erhaltung – Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat

Begründung/Erläuterung:

GRDrs  48/2023

Immer häufiger treten Fachbereiche aus allen Referaten der Stadt an das Haupt- und Personalamt heran und bitten um Beratung und Unterstützung im Umgang mit dem Gesamtpersonalrat (GPR). Oftmals besteht zu diesem Zeitpunkt bereits ein nur schwer aufzulösender inhaltlicher Dissens mit dem GPR oder man ist sich uneinig bzgl. formeller Beteiligungsrechte. Das Haupt- und Personalamt versucht dann im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten zu beraten bzw. zu vermitteln. Häufig wird das Haupt- und Personalamt so in die Rolle der Steuerung und inhaltlichen Begleitung des weiteren Beteiligungsverfahrens versetzt.

Von einigen Fachämtern wurde der Wunsch an das Haupt- und Personalamt herangetragen, dass dieses künftig in alle Verfahren der Verwaltung mit dem GPR federführend einzubeziehen ist. Die Vorteile bestünden darin, dass die Gefahr der Verletzung von Beteiligungsrechten und der Entstehung von Verstimmungen auf beiden Seiten deutlich reduziert werden und frühzeitig Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden könnten. Durch die zunehmende Komplexität der Fragenstellungen und eine Fülle an Veränderungsthemen über die zu verhandeln ist, ist es wichtig diese Fragen auch in der gebotenen Geschwindigkeit der Veränderungen weiterhin zuverlässig und rechtssicher zu beantworten.

 

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