Langfristige Verankerung einer Inklusionsstrategie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023, siehe Anlage 1, Kapitel 4 a)/b)/c) wir unterstützen die in der GRDrs vorgebrachte Begründung:

Hintergrund zu 4. Inklusionsstrategie für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Stuttgart:

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) regelt u. a., dass für Kinder und junge Menschen mit und ohne Behinderungen Hilfen aus einer Hand zu erbringen sind. Daraus ergibt sich für die zuständigen Ämter sowie die Träger der Jugendhilfe ein mehrjähriger Umstellungsprozess. Voraussichtlich wird 2028 allein das Jugendamt für Kinder und junge Menschen mit und ohne Behinderungen zuständig sein. Hinzu kommt die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grund- schulalter (GaFöG) ab dem Jahr 2026.

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben betrifft in den Stuttgarter Strukturen die Referate Jugend und Bildung mit Jugend- und Schulverwaltungsamt und das Referat Soziales und gesellschaftliche Integration mit Sozial- und Gesundheitsamt. Die Federführung für eine referats- und ämterübergreifende „Inklusionsstrategie für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ obliegt der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Die Steuerungsrunde Inklusion ist für die Organisation des Prozesses zuständig und besteht aus den Amtsleitungen sowie den Bürgermeisterinnen. Die ämter- und referatsübergreifende Zusammenarbeit war bereits im Prozess „Kita für alle“ sehr erfolgreich. Die Arbeitsgruppe „Kita für alle“ arbeitet bereits seit Jahren an der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen hin zu einer Inklusion für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen. Neben der bereits tätigen Arbeitsgruppe „Kita für alle“ sollen nun weitere Planungsgruppen für die Bereiche Schule, Berufsorientierung, Wohnen und Freizeit gemeinsam eine Umsetzungsstrategie der gesetzlichen Vorgaben für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen entwickeln. Die Ergebnisse der jeweiligen Planungsgruppen fließen in die Inklusionsstrategie ein.

Ziel der Inklusionsstrategie für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen ist es, für die rechtlichen inklusiven Vorgaben des Sozialgesetzbuchs VIII stadtintern sowie mit externen Stellen wie dem staatlichen Schulamt, der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe Konzepte zu entwickeln und konsequent umzusetzen. Nachfolgend sind die konkreten Maßnahmen den jeweiligen Lebensräumen zugeordnet, um die Inklusion für Kinder mit und ohne Behinderungen in Stuttgart voranzubringen und zu verstetigen.

Fachreferent:in zur Unterstützung der Prozessführung der Inklusionsstrategie (4 a) Prozessverantwortlich für die Entwicklung der Gesamtstrategie „Inklusionsstrategie für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Stuttgart“ in A13 g.D. – Stellenplanantrag Nr. 3 von SI-BB)

Für diese Aufgabe benötigt die Geschäftsstelle bis zur Implementierung der Inklusionsstrategie (voraussichtlich 2030/KW-Vermerk) personelle Unterstützung. Die/der Fachreferent:in ist für die organisatorische Durchführung der Steuerungsrunde Inklusion sowie die Koordination und Organisation der Planungsgruppen in den Lebensbereichen zuständig. Zudem gehört zu den Aufgaben, notwendige Veränderungen in Organisations- und Verfahrensstrukturen mit dem Amt für Digitalisierung, Haupt- und Personalamt, den betroffenen Fachämtern und Mitarbeitenden Vertretungen zu koordinieren sowie die Vorbereitung der Beschlüsse für die Gremien zu übernehmen.

Trägerübergreifende Fachplanung für Inklusionsthemen in der Jugendhilfe (4 b) Trägerübergreifende Fachplanung für Inklusionsthemen in der Jugendhilfe, 1 Stelle in EG 13, Jugendamt, Stellenplanantrag Nr. 235)

Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist auch der Inklusionsanspruch gestärkt und die Verantwortung bei der Kinder- und Jugendhilfe in zwei Stufen verankert worden. Das Jugendamt wird ab 2028 für alle Kinder zuständig, unabhängig von der Art der Behinderungen oder Einschränkung. Es besteht ein erheblicher planerischer Mehraufwand: Eine erweiterte Trägerlandschaft muss einbezogen werden, Bedarfe und inklusive Ansprüche müssen beschrieben, inklusive Konzepte in den Arbeitsfeldern entwickelt sowie Qualifikationsprofile für existierende Angebote erweitert werden.

 

Sachgebietsleitung Kinderteam der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe im Sozialamt Stuttgart (4 c) Sachgebietsleitung Kinderteam der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung, 1 Stelle in A13 – Sozialamt Stuttgart – Stellenplanantrag-Nr. 42)

Damit der Übergang vom Leistungsbereich des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX in den Leistungsbereich des SGB VIII zum 01.01.2028 gelingt, wird in der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe ein Kinderteam etabliert. Ziel ist es, die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit zu intensivieren und vor allem Wissensmanagement und Prozesse zum Übergang frühzeitig aufzubauen. Die beiden Rechtsgebiete der Jugend- und der Eingliederungshilfe sind in einem schnellen, intensiven Veränderungsprozess. Effektive und effiziente Strukturen in den Ämtern müssen aufgebaut werden, um 2028 für Kinder und junge Menschen mit und ohne Behinderungen „Hilfen aus einer Hand“ sicherstellen zu können.

Wir beantragen:

  1. Die Schaffung von 1,0 Stellen für eine:n Fachreferent:in zur Unterstützung der Prozessführung der Inklusionsstrategie im Rahmen des DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023.
  2. Die Schaffung von 1,0 Stellen für die trägerübergreifende Fachplanung für Inklusionsthemen in der Jugendhilfe im Rahmen des DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023.
  3. Die Schaffung von 1,0 Stellen für eine „Sachgebietsleitung Kinderteam“ der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe im Sozialamt Stuttgart im Rahmen des DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023.

Kosten: 2024: ca. 210 000 € // 2025: ca. 210 000 € // 2026: ca. 210 000 € // 2027: ca. 210 000 € 2028: 210 000 €