Begründung/Erläuterung:
Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023, siehe Anlage 1, Kapitel 3: Sport und Kultur für alle
- Netzwerk Inklusion und Sport (3 b) Netzwerk Inklusion und Sport – THH 520 Amtsbereich 5204210 Sportförderung, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke)
Begegnung schafft Inklusion – und so wollen Stuttgarts Sportvereine, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen auf dem Sportplatz oder in Turnhallen Sport treiben, ihre Angebote ausbauen und bestehende etablieren. Dazu hat das Netzwerk Inklusion und Sport im Vorfeld des Empfangs der britischen Special Olympics World Games Delegation in Stuttgart seine Arbeit aufgenommen. Das Netzwerk will das Potenzial für mehr inklusive Sportangebote erschließen und interessierte Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen und die Vereine zusammenführen. Potenzial für mehr inklusive Sportangebote entsprechend der individuellen Fähigkeiten und der Behinderungen der Interessierten ist vorhanden. Nach den Special Olympics soll an konkreten Projekten und Angeboten weitergearbeitet werden.
- Fachreferent*in für Inklusion im Kulturbereich (3 c) Fachreferent*in für Inklusion im Kulturbereich, Stelle in EG13, Kulturamt 410, Stellenplanantrag-Nr. 3)
Damit Kulturakteur*innen mit und ohne Behinderungen in der Stuttgarter Kunst- und Kulturlandschaft zu Hause sind, braucht es Beharrlichkeit und Ausdauer. Dafür sind strategisch übergreifende Knotenpunkte an zentralen Positionen der Kulturverwaltung notwendig, die auch als Schnittstellen zu anderen Ämtern fungieren. Bei KUBI-S soll diese kulturspezifische Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen angesiedelt sein. Eine zusätzliche 0,5 Stelle in soll diese wichtige Arbeit vertiefen und verstetigen. Im Vergleich zu SI-BB beim Referat Soziales und gesellschaftliche Integration soll die Stelle bei Fragen zu Inklusion sowie Teilhabe im Sinne von Teilnahme und Teilgabe von Menschen mit Behinderungen in der Stuttgarter Kulturlandschaft unterstützen und beraten. Weitere zentrale Aufgabenfelder:
- Konzeptentwicklung und Begleitung des Netzwerks „Inklusion in der Stuttgarter Kulturlandschaft“
- Umsetzung der sieben Schlussfolgerungen aus der Status-quo-Analyse 2021/22
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen zur Sensibilisierung und Beratung von Akteur*innen in der kulturellen Bildung
- Aufbau eines Netzwerks von Akteur*innen/Mitarbeitenden des Kulturamts, die sich als Verbündete begreifen (Allyship-Konzept)
- Die wichtige Beratung von Künstler*innen mit Behinderungen und mixed-abled Ensembles
- Entwicklung barrierefreier Standards für städtische Veranstaltungen (3 d) Konzeption eines Leitfadens für barrierefreie Veranstaltungen in Stuttgart / Kulturamt 410)
Die Evaluation des Fokus-Aktionsplans von 2022 zeigt deutlich: Ein Ziel sind barrierefreie Veranstaltungen in Stuttgart! Damit dies gelingt, braucht es einen gemeinsamen Leitfaden. Dieser stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Veranstaltungen besuchen können, und gibt den Veranstaltenden gleichzeitig Sicherheit über die richtigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Dieser Leitfaden soll mit sämtlichen Akteur*innen im Veranstaltungsbereich abgestimmt sein und Maßnahmen zur Befreiung von baulichen, kommunikativen, visuellen wie virtuellen Barrieren enthalten. Brandschutz- und veranstaltungsrechtliche Vorgaben des Amts für öffentliche Ordnung sollen ebenso nachzulesen sein. Nicht zuletzt muss das Konzept schlüssig und praktisch umsetzbar sein.
Barrierefreie Kultur-, Kunst- und Konzertveranstaltungen (3 e) Kulturamt 410)
Um den eigenen Ansprüchen gerecht u werden sollte das Kulturamt Bedingungen schaffen, in denen barrierefreie Kultur-, Kunst- und Konzertveranstaltungen gestaltet werden können. Um sichtbar mehr barrierefreie und inklusive Kunstveranstaltungen und Konzerte für Erwachsene und Kinder mit und ohne Behinderungen anzustoßen müssen dem Kulturamt mehr Mittel zu Verfügung stehen, die speziell für diese Veranstaltungsanforderungen eingesetzt werden.
Klimafreundlicher Medienlieferdienst für kulturelle Teilhabe für alle (3 f) Klimafreundlicher Medienlieferdienst für kulturelle Teilhabe für alle in EG 6, Kulturamt 410.0300, Stellenplanantrag-Nr. 21)
Aufgrund des demografischen Wandels und der generellen Sensibilisierung für das Thema Inklusion steigt seit Jahren die Nachfrage mobilitätseingeschränkter Personen nach einem neuen Serviceangebot der Stadtbibliothek Stuttgart: der Lieferung von Medien direkt an den Wohnort (nach Hause bzw. in die Pflegeeinrichtung). Kulturelle Teilhabe durch die Nutzung des kostenfreien Angebotes der Stadtbibliothek Stuttgart ist für diese Personen aus eigener Kraft nicht möglich. Während der Pandemie hat sich die Versorgungslage drastisch verschlechtert, da auch „Zulieferer“ aus dem privaten Umfeld ausfielen. Zusätzlich stieg die Nachfrage auch aller anderen Besucher*innen, da die Bibliotheken geschlossen waren.
Daraufhin organisierte die Stadtbibliothek Stuttgart einen „Medienlieferdienst“, um zumindest eine Grundversorgung aller sicherzustellen. Dieser Medienlieferdienst schloss eine schon länger im Fokus stehende Servicelücke der Stadtbibliothek Stuttgart und soll nun als dauerhaftes Angebot etabliert werden. Die Lieferung der Medien soll per E-Lastenbike erfolgen.
Wir beantragen:
- 000 € p.a. für den Sportkreis Stuttgart e. V. als Koordinator des Netzwerks „Inklusion und Sport“ für die Realisierung von Maßnahmen und Angeboten im DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023 einzustellen.
- Die Schaffung einer 0,5 Stelle für eine Fachreferent:in für Inklusion im Kulturbereich nach GRDrs 559/2023.
- Für die Konzeption eines Leitfadens für barrierefreie Veranstaltungen in Stuttgart Mittel in Höhe von 5.000 € jährlich in den DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023 einzustellen.
- Zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 € p.a. für das Kulturamt (KUBI-S) für die Förderung von barrierefreien Kultur-, Kunst- und Konzertveranstaltungen in den DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023 einzustellen.
- Zur Sicherung der kulturellen Teilhabe für alle einen klimafreundlichen Medienlieferdienst mit 1,0 Stelle in der Stadtbibliothek nach GRDrs 559/2023 zu schaffen.
Kosten: 2024: 160 000 € // 2025: 160 000 € // 2026: 160 000 € // 2027: 160 000 € // 2028: 160 000 € //