Inklusionsbereich des Jugendamts besser ausstatten und Kitas für ALLE ermöglichen

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023, siehe Anlage 1, Kapitel 4.1: Lebensraum: Kita für alle

  1. Aufbau und organisatorische Stärkung der Inklusion beim städtischen Kita-Träger (4.1 a) Leitung 1,0 Stelle in S17 Stellenplanantrag-Nr. 180/51-Kita-SK + Leitungsassistenz (Stellenanteile 0,6) zum Ausbau des Fachkräftepools in EG 6, Jugendamt Stellenplanantrag-Nr.180/51-Kita-SK)

Der Fachkräftemangel und die damit einhergehenden Belastungen in der pädagogischen Arbeit kollidieren mit Kindern mit erhöhtem Betreuungs- und Förderbedarf. Immer mehr Kinder mit (drohenden) Behinderungen oder chronischer Erkrankung besuchen nur eingeschränkt oder gar keine Kindertageseinrichtungen. Der Rechtsanspruch auf inklusive Kindertagesbetreuung kann deshalb nicht erfüllt werden.

Die pädagogischen Teams haben einen erhöhten Anleitungsbedarf, müssen Fachwissen vermittelt bekommen und in Prozessen begleitet werden (siehe auch GRDrs 664/2022 Jugendamt). Durch die Anpassung und Erweiterung unseres Angebots nach dem Bedarf der Fachkräfte und die Einführung von Qualitätsstandards soll die pädagogische Arbeit kontinuierlich fortgeführt und weiter ausgebaut werden.

  1. Ausbau des Fachkräftepools für die städtischen Kitas (4.1 b) Ausbau des Fachkräftepools für die städtischen Kitas, 10 Stellen in S9, Jugendamt, Stellenplanantrag-Nr. 180/51-Kita-SK)

Zur Sicherung des Rechts auf Teilhabe und Förderung ist – wie vom Gemeinderat beschlossen – der Aufbau eines eigenen Pools von Inklusionsfachkräften beim Jugendamt als großem städtischen Kitaträger erforderlich. Die Pool-Lösung ermöglicht die Festanstellung der Fachkräfte und ihren Einsatz in mehreren Kindertageseinrichtungen. Der Aufbau dieses Pools wurde begonnen und muss weitergeführt werden:

  • 3 VZK Inklusion wurden bereits zum Stellenplan 2022/2023 geschaffen
  • 5 VZK werden aktuell aus dem gesamtstädtischen Pool zur Reduktion von Fremdarbeitskräften beschäftigt. Diese Stellen müssen dauerhaft für das Jugendamt geschaffen werden.
  • Das Konzept der festangestellten Mitarbeitenden hat sich bewährt und muss zur Vermeidung von Honorarbeschäftigungen ausgeweitet werden. Die Anzahl der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung ist in den städtischen Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren stetig angestiegen. Zum Stichtag 31.03.2022 wurden 116 Kinder in den städtischen Kitas betreut, zum Stichtag 31.03.2020 waren es 71 Kinder. Dies stellt einen Zuwachs von rund 63 % für die letzten 2 Jahre dar. Bezogen auf den Bestand von 8,0 VZK (3,0 VZK Schaffung 2022/2023 und 5 VZK aktuell aus dem gesamtstädtischen Stellenpool zur Reduktion von Fremdkräften) ergibt sich aufgrund der Anzahl der Kinder mit Eingliederungshilfe ein zusätzlicher Stellenbedarf von 5 VZK.

Benötigt werden insgesamt 13 Stellen von VZK Inklusion. 3 Stellen sind bereits vorhanden. Die Schaffung von weiteren 10 Stellen für Inklusionsfachkräfte ist zwingend erforderlich. Die Stellenschaffung erfolgt teilweise haushaltsneutral über die Eingliederungshilfe (siehe GRDrs 664/2022).

In der grünen Liste befinden sich lediglich 4,1 Stellen für die Umsetzung von „Kita für alle“, was auf nur 3 neue Stellen für Inklusionsfachkräfte hindeutet. Die vollen 10 Stellen werden in den enorm strapazierten Kitas der LHS aber dringend als Unterstützung des Personals benötigt.

  1. Fachberater*in Inklusion bei der Stabsstelle 51-AL-02 Qualität und Qualifizierung (4.1 c) Fachberater*in Inklusion bei der Stabsstelle 51-AL-02 Qualität und Qualifizierung in 0,5 Stelle in S17, Jugendamt, Stellenplanantrag-Nr. 20)

Zur Umsetzung des KJSG benötigt die Stabsstelle Qualität und Qualifizierung einen Stellenanteil für die Praxisberatung Inklusion. Die Praxisberatung Inklusion soll im Zusammenhang mit der Umsetzung des KJSG ein eigenständiges Beratungsthema sein und damit den § 22a Abs. 4 SGB VIII sichern. Auf die Mitteilungsvorlage 664/2022 „Sicherstellung des uneingeschränkten inklusiven Rechtsanspruchs für alle Kinder gemäß SGB VIII und KJSG“ wird verwiesen.

Wir beantragen:

  1. Im Rahmen des DHH 2024/25 eine 1,0 Stelle in S 17 (Leitung) und eine 0,6 Stelle in EG 6 (Leitungsassistenz) für den Aufbau und organisatorische Stärkung der Inklusion beim städtischen Kita-Träger nach GRDrs 559/2023 zu schaffen
  2. Im Rahmen des DHH 2024/25 insgesamt 10,0 Inklusionsfachkraft Stellen in S 9 für den Ausbau des Fachkräftepools für die städtischen Kitas beim Jugendamt nach GRDrs 559/2023 zu schaffen.
  3. Im Rahmen des DHH 2024/25 eine 0,5 Stelle in S 17 für eine:n Fachberater:in Inklusion bei der Stabsstelle 51-AL-02 Qualität und Qualifizierung beim Jugendamt GRDrs 559/2023 zu schaffen.

Kosten:
2024: ca. 840 000 € // 2025: 840 000 € // 2026: ca. 840 000 € // 2027: ca. 840 000 € // 2028: ca. 840 000 €