Begründung/Erläuterung:
Auf Spielplätzen finden Kinder Gelegenheit, ihre körperlichen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Für viele Kinder – vor allem in städtischen Gebieten – sind Spielplätze heute die einzigen Orte, an denen sie sich ihrem Alter entsprechend austoben können – so schreibt es die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. Eltern rät sie:
- Ermuntern Sie Ihr Kind dazu und geben Sie ihm behutsam Hilfestellung, bis es allmählich mit den Spielgeräten vertraut ist und immer mehr alleine kann.
- Wenn Ihr Kind groß genug ist und – in Ihren Augen – vielleicht waghalsig wird, lassen Sie es gewähren, solange die Risiken kalkulierbar bleiben. Denn nur wenn es seine körperlichen Grenzen erfährt, kann es motorische Sicherheit entwickeln.
Damit Risiken kalkulierbar bleiben, müssen alle Spielplätze Stuttgart in einem einwandfreien Zustand sein. Dies ist heute nicht der Fall, wie zahlreiche Beschwerden von Eltern zeigen. Und es reicht nicht aus, wenn der Oberbürgermeister zusammen mit der Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett, einen neu aufgebauten Spielplatz im Rosensteinpark medienwirksam eröffnet.
Instandhaltung und Sanierung von Kinderspielplätzen sind Pflichtaufgaben! Da ist es nicht nachvollziehbar, dass im Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Doppelhaushalt 2024 /2025 war nicht ein einziger Kinderspielplatz zu finden.
Mit dem „Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026“ (GRDrs 298/2023) hat die Stadt ein gutes Konzept – aber so lange die Grundvoraussetzungen wie funktionstüchtige Spielplätze fehlen, ist Stuttgart keine kinderfreundliche Kommune. Wenn die Mittel für die Sanierung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen nicht im Doppelhaushalt bewilligt werden, braucht sich die Stadt auch nicht weiter um eine Zertifizierung als „kinderfreundliche Kommune“ zu bewerben.
Zudem wollen wir Aufklärung von Seiten der Fachverwaltung darüber haben, warum die Investitionssummen in der Roten Liste (S. 89 bis 91) um 920 000 € geringer sind wie in der Drucksache „Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026“ (GRDrs 298/2023).
Summe
TEUR |
2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
|
Einzahlungen | ||||
Investitionspauschale Spielgeräteersatz, Erhöhung der Pauschale von 700 TEUR/a auf 1.0 Mio/a | 600 | 300 | 300 | |
Geplante, weitere Mittelanmeldungen, Einzelmaßnahmen, Spielflächen | 3.280 | 530 | 1.680 | 1.070 |
Finanzbedarf | 3.880 | 830 | 1.980 | 1.070 |
Wir beantragen:
- Die notwendigen Finanzmittel für die Sanierung, Erhaltung und Neugestaltung von allen Kinderspielplätzen gemäß der Roten Liste 89, Neue Vorhaben, bis S. 91 Mitte in Höhe von 2,96 Mio. € bzw. 3,88 Mio. € (siehe 2.)
Kosten: 2024: 570 000 € // 2025: 1,795 Mio. €
- Eine Erklärung der Verwaltung, warum es unterschiedliche Geldbeträge auf der Roten Liste (S. 89 bis 91) mit 2,96 Mio. € und in der GRDRs 298/2023 in Höhe von 3,88 Mio. € gibt.
Kosten: 2024: 830 000 € // 2025: 1,98 Mio. € // 2026: 1,07 Mio. €