Gehwege, Fußgängerzonen, Plätze und Stäffele – Unterhaltung und Erneuerung – dauerhafte Budgeterhöhung

Begründung/Erläuterung:

Die Unterhaltung und Erneuerung von Gehwege, Fußgängerzonen, Plätze und Stäffele sind eine Pflichtaufgabe und Selbstverständlichkeit und gehören zur grundlegenden kommunalen Daseinsvorsorge. Es ist schleierhaft, rätselhaft und unverständlich, warum solche Mittel vom Oberbürgermeister abgelehnt werden.

Das Tiefbauamt hat zu den diesjährigen Haushaltsplanberatungen eine dauerhafte Erhöhung des Straßenerhaltungsbudgets von 500 000 € für Gehwege im Finanz- und Ergebnishaushalt beantragt. Diesem Antrag wollen wir entsprechen.

Wir beantragen:

  1. Eine dauerhafte Budgeterhöhung in Höhe von 2,5 Mio. € Gehwege, Fußgängerzonen, Plätze und Stäffele für Unterhaltung und Erneuerung nach GRDrs 308/2023.
  2. 3,0 Personalstellen für die Unterhaltung und Erneuerung von Gehwegen, Fußgängerzonen, Plätzen und Stäffele nach GRDrs 308/2023.

 

Kosten: 2024: 599 000 € // 2025: 698 000 € // 2026: 698 000 € // 2027: 698 000 € // 2028: 698 000 € //