Frühförderung von Kindern in Gemeinschaftsunterkünften

Begründung/Erläuterung:

Seit März 2022 steigt die Anzahl der Menschen mit Fluchthintergrund, die nach Stuttgart kommen. Das durch den Pakt für Integration geförderte Integrationsmanagement in der Landeshauptstadt Stuttgart beinhaltet die Förderung von Personal bei den Trägern der Flüchtlingshilfe. Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der zu betreuenden Geflüchteten steigt und die Anzahl der Fachkräfte in den Gemeinschaftsunterkünften gleichbleibt, besteht die Gefahr, dass Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen nicht mehr angemessen und bedarfsorientiert beraten und betreut werden können. Unter anderem zeigt sich dies darin, dass die Integrationsmanager:innen immer weniger Ressourcen für zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote haben, um beispielsweise Menschen mit psychischen Auffälligkeiten zeitintensiver beraten und begleiten zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, zusätzlich zum Integrationsmanagement mit neuen Vorhaben Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit besonderen Schutzbedarfen gezielter hinsichtlich ihrer Integration zu unterstützen.

Kinder im Kindergartenalter und im frühen Grundschulalter sowie ihre Eltern werden mit dem Vorhaben der Frühförderung von Kindern in Gemeinschaftsunterkünften des DRK Stuttgart gefördert, beraten und begleitet. In den Jahren 2021 und 2022 wurde eine Fachkraft mit 0,5 VZÄ für die Durchführung der pädagogischen Angebote eingestellt (finanziert aus Mitteln im Pakt für Integration). Während der Pandemie wurden Schulen und Kindergärten geschlossen, so dass die Kinder in den Gemeinschaftsunterkünften zusätzlich benachteiligt waren und nicht die notwendige Förderung erhalten konnten. Da die elementaren Grundlagen für den Bildungsverlauf in den jungen Jahren gelegt werden, ist die frühzeitige Unterstützung der Kinder und die Förderung ihrer Eltern von großer Bedeutung. Das pädagogische Angebot wird in den Gemeinschaftsunterkünften Helene-Pfleiderer-Straße 20 (Sollplatzzahl: 162) und im Guts-Muths-Weg 8 B (Sollplatzzahl: 330) durchgeführt. In beiden Unterkünften soll Fachpersonal im Umfang von insgesamt 1,5 VZÄ eingesetzt werden. Vor allem in diesen beiden Unterkünften ist die Zahl an Kindern ohne Kindergartenplatz sehr hoch. Durch weitere Zuweisungen ist mit einem zusätzlichen Anstieg der Anzahl an Kindern in diesen Unterkünften zu rechnen. Beide Unterkünfte zählen zu den größeren Gemeinschafsunterkünften, in denen vor allem Kinder in ihrer frühen Entwicklung eine spezifische Begleitung dringend benötigen, um wichtige Grundsteine für den weiteren Bildungsverlauf zu legen. Mit diesem Vorhaben werden die jungen Menschen individuell auf die Anforderungen in Kindergarten und Schule vorbereitet und die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. In Kleingruppen mit maximal fünf Kindern wird die sprachliche und kognitive Entwicklung unterstützt sowie die Förderung der Feinmotorik und der Verbesserung der Sinneswahrnehmung herbeigeführt. Die Eltern werden darin begleitet, ihre Kompetenzen in der frühen Förderung ihrer Kinder zu erweitern und nachhaltig in ihrer Rolle gestärkt.

Wir beantragen:

Die Übernahme der Kosten für Personal- und Sachaufwand in Höhe von 104.000 EUR/Jahr für das Vorhaben Frühförderung von Kindern bis zum frühen Grundschulalter des DRK Stuttgart analog zur GRDrs 374/2023 Nr. 2.2.. Der Zuschuss soll als Festbetragsfinanzierung in Höhe des beantragten Betrags gewährt werden. Förderfähig sind die im Finanzplan veranschlagten Ausgaben. Darüberhinausgehende Ausgaben trägt der Zuwendungsnehmer aus Eigenmitteln selbst.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

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2026

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2027

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2028

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2029 ff.

TEUR

 
Frühförderung von Kindern in Gemeinschaftsunterkünften

1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

104 104          
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

 
Frühförderung von Kindern in Gemeinschaftsunterkünften

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

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