Digitalisierung braucht Datenschutzbeauftragte

Begründung/Erläuterung:

Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden von einigen Ämtern zusätzliche Kapazitäten für die Datenschutzbearbeitung beantragt. Da die Anträge damals kein Stellenplankriterium erfüllen konnten, mussten diese Anträge großteilig abgelehnt werden. Lediglich in zwei Ämtern wurden aufgrund der besonderen Problematik des Sozialdatenschutzes jeweils 0,5 Stellen geschaffen. Insgesamt besteht somit innerhalb der Stadtverwaltung ein Ungleichgewicht, bei dem einige Ämter bereits dezidierte Stellenanteile für den Datenschutz erhalten haben, während diverse andere Ämter die im Zuge der Digitalisierung stetig wachsenden Datenschutzthemen ohne Stellenanteile „On Top” oder mit nur sehr geringen Stellenanteilen bearbeiten müssen.

Damit dieses grundsätzliche strukturelle Problem behoben wird, wurde im Februar 2023 eine Organisationsuntersuchung im Datenschutz unter Federführung des Sachgebiets Organisationsprojekte im DO.IT – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT (17-3.1) in Zusammenarbeit mit dem behördlichen Datenschutz (AKR-DSB/ISB) sowie dem Gesamtpersonalrat (GPR) und einigen Datenschutzsachbearbeiter:innen gestartet. Dabei wurde bisher festgestellt, dass aufgrund der aktuellen Situation im Bereich des Datenschutzes rund 10 Stellen als Datenschutzkoordinator:in auf den Ämtern fehlen.

 Wir beantragen:

  1. 10 Stellen als Datenschutzkoordinator:in den Ämtern zum aktuellen Haushalt 2024/2025 zu schaffen. Damit sollen die offen strukturellen Probleme in behördlichen Datenschutz behoben und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.