Förderung des Angebots Kinderkontaktbüro in den Fürsorgeunterkünften S-Freiberg

Begründung/Erläuterung:

Bei Fürsorgeunterkünften (FUK) handelt es sich um Wohnungen, die dem Sozialamt von der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Sicherung der Wohnungsversorgung besonderer Bedarfsgruppen wie zwangsgeräumten Stuttgarter Alleinerziehenden und Paaren mit minderjährigen Kindern, älteren Menschen ab 60 Jahren, schwerbehinderten Menschen und Haushalten mit volljährigen Kindern in Ausbildung im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung gestellt werden. In den Fürsorgeunterkünften in S-Freiberg, Balthasar-Neumann-Straße, gibt es insgesamt 64 Wohnungen für den beschriebenen Personenkreis. Derzeit leben über 80 Kinder und Jugendliche in den Fürsorgeunterkünften in S-Freiberg. Teilweise sind die Erziehungsberechtigten mit multiplen Problemlagen konfrontiert, sodass nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden kann.

In den Fürsorgeunterkünften Balthasar-Neumann-Straße gibt es bislang einen von der Landeshauptstadt Stuttgart geförderten Sozialdienst (0,5 VZÄ), der von der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. durchgeführt wird (vgl. GRDrs 22/2008 „Sicherung der Wohnungsversorgung besonderer Bedarfsgruppen – Neukonzeption für Fürsorgeunterkünfte (FUK)“). Bei der Gruppe der Heranwachsenden handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe. Kinder und Jugendliche haben besondere Bedarfe, auf die gesondert eingegangen werden muss, weshalb zusätzlich eine soziale Betreuung für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Die Kapazitäten der bereits etablierten sozialen Betreuung reichen dafür nicht vollumfänglich aus.

Mit dem Kinderkontaktbüro, das die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. in den Büros der FUK durchführen möchte, wird das Ziel verfolgt, eine nachhaltige Stärkung der Heranwachsenden zu erreichen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei in der Unterstützung zur sozialen Teilhabe sowie der Stärkung des Selbstwertgefühls, der Selbstwahrnehmung und der Selbstwirksamkeit. Zu festen Zeiten sollen sich Kinder und Jugendliche vertrauensvoll im Kinderkontaktbüro an die Mitarbeitenden wenden können. Daneben ist aufsuchende Arbeit in den Wohnungen und an Treffpunkten der Heranwachsenden geplant. Je nach individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen sollen erlebnis-, freizeit- und medienpädagogische Projekte angeboten werden, um diese besonders schutzbedürftige Gruppe in der Wohnungsnotfallhilfe zu unterstützen.

Wir beantragen:

Die Förderung des Kinderkontaktbüros in den Fürsorgeunterkünften S-Freiberg wie in GRDrs 332/2023 formuliert, für eine 0,5 VZÄ Fachkraft sowie insgesamt 0,2 VZÄ Leitung und 0,1 VZÄ Verwaltungskraft für die bereits bestehende soziale Betreuung für Erwachsene als dauerhafte institutionelle Förderung.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Kinderkontaktbüro / 1.31.40.01.80.00-500 Fürsorgeunterkünfte / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 68 68 68 68 68  
Finanzbedarf 68 68 68 68 68  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
ür diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Kinderkontaktbüro / 1.31.40.01.80.00-500 Fürsorgeunterkünfte / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 0 0 0 0 0