Förderprogramm Wärmepumpen

Begründung/Erläuterung:

Wenn die Wärmewende gelingen soll, müssen ab sofort pro Jahr 3400 Wärmepumpen neu verbaut werden (aktuell werden 120 neue Wärmepumpen pro Jahr verbaut). Dies wurde in der Vorstellung der Wärmeplanung am 19. September 2023 durch die Fachverwaltung präsentiert. Für diesen gewaltigen Sprung reicht das städtische Förderprogramm für Wärmepumpen nicht so aus, wie es in der Grünen Liste geplant ist, nämlich um einmalig eine Million Euro für das Jahr 2024 zu erhöhen. Dazu bedarf es ganz anderer Summen.

Für die Förderstufe 1 (kleine Wärmepumpen bis 30 kW) werden aktuell 2500 € Zuschuss gegeben. Würden also nur kleine Anlagen verbaut, müsste die Stadt pro Jahr 8,5 Mio. € an Fördermitteln bereitstellen. In der Förderstufe 2 werden mittlere Anlagen zwischen 30 und 40 kW mit 3750 € pro Anlage gefördert. Diese Zahl mal 3400 ergibt dann 12,75 Mio. Euro an Fördermitteln pro Jahr. Größere Wärmepumpen mit einer Leistung zwischen 40 und 50 kW werden mit 5000 Euro bezuschusst. Das würde eine jährliche Förderung in Höhe von 17 Mio. Euro zur Folge haben. Große Wärmepumpen werden mit 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten der Wärmepumpe gefördert – die Förderung würde hier oberhalb von 17 Mio. Euro pro Jahr liegen.

Offen bleibt derzeit noch, welche Förderprogramme von Seiten der Bundesregierung infolge des sogenannten Heizungsgesetzes aufgelegt werden. Zuletzt war auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu lesen: „Der Deutsche Bundestag hat am 8. September 2023 die 2. Novelle des Gebäudeenergie­gesetzes beschlossen. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor durch die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Immobilieneigentümer bei den hierfür notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung werden in einer Richtlinie festgelegt und nach ihrer Verabschiedung veröffentlicht. Derzeit ist die KfW mit der Bundesregierung in einem engen Dialog, wie sie die Umsetzung der geplanten Förderung bestmöglich unterstützen kann. Die KfW wird über ihre Förderangebote zum Gebäudeenergiegesetz umfassend informieren, sobald diese feststehen.“

Unabhängig davon muss die Stadt Stuttgart für einen Fördertopf für Wärmepumpen – bei einem angenommenen Mix von Wärmepumpen unterschiedlicher Größe – einen Betrag in Höhe von jährlich mindestens 15 Mio. Euro bereithalten.

Wir beantragen:

  1. Finanzmittel für die Förderung von jährlich 3400 Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Hierfür sind Finanzmittel in Höhe von 15 Mio. Euro pro Jahr einzustellen

Kosten: 2024: 15 Mio. € // 2025: 15 Mio. € //2026: 15 Mio. € //2027: 15 Mio. € //2028: 15 Mio. €