Förderprogramm Beleuchtungssanierung

Begründung/Erläuterung:

LED-Leuchten bieten gegenüber konventionellen Leuchtmitteln, wie den weit verbreiteten Gasentladungslampen, ein hohes Energiesparpotenzial. Dieses ergibt sich einerseits aus der Reduktion der Leuchtenanschlussleistung bei gleichem Lichtstrom. Andererseits können bei LED-Leuchten die benötigten Lichtströme bedarfsgenau erzeugt und somit die bei konventionellen Leuchten typischen Überdimensionierungen vermieden werden. Im Bereich Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen werden die Potenziale der Beleuchtungssanierung in LED-Technik jedoch noch zu selten gehoben. Neben den höheren Anschaffungskosten für die LED-Leuchtmittel stellt dabei insbesondere der beim Leuchtentausch häufig notwendige Gesamtaufwand (Ersatz der gesamten Lampen mit Vorschaltgerät bis hin zur Elektroverteilung) ein Hemmnis dar. Mit dem Förderprogramm „Beleuchtungssanierung“ soll die Landeshauptstadt Stuttgart den Austausch von veralteten Beleuchtungsanlagen gegen neue effiziente LED-Beleuchtungssysteme bezuschussen und somit zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen und bestehende Energieeinsparpotenziale erschließen. Konkret ist geplant, dass die Sanierung fest installierter Beleuchtungssysteme gefördert wird, sofern diese festverbaute Beleuchtungssysteme ersetzen. Neben dem reinen Beleuchtungssystem soll auch die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts sowie alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung der Funktionstüchtigkeit erforderlich sind oder den Energieverbrauch weiter reduzieren (z. B. Bewegungssensoren) gefördert werden. Hierfür wurden im Doppelhaushalt 2022/23 die erforderlichen Mittel beschlossen. Das Förderprogramm soll 2023 verabschiedet und anschließend über 2023 hinaus fortgesetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2024 und 2025 ca. 150 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von jeweils 500.000 Euro pro Jahr eingereicht werden. Der Mittelabfluss erfolgt erfahrungsgemäß zeitlich verzögert, sodass 250.000 Euro in 2024, 500.000 Euro in 2025 und 250.000 Euro in 2026 erforderlich sind.

Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Finanzmittel für das Förderprogramm Beleuchtungssanierung nach GRDrs 715/2023 sowie die notwendigen Stellenanteile in Höhe von 0,10 Stellen mit einer Gesamtsumme von 1,029 Mio. €

Kosten 2024: 253 000 € // 2025: 506 000 € // 2026: 256 000€