Externe Beratungs- und Koordinationsstelle für gemeinschaftliches Wohnen in Stuttgart

Begründung/Erläuterung:

GRDrs  534/2023

Gemeinschaftliche Wohnformen bieten neue Wohnangebote und innovative Baukonzepte. Sie wirken Trends der Vereinzelung entgegen und ermöglichen ökonomische Vorteile. Gemeinschaftliche und selbstorganisierte Wohnprojekte als Baugemeinschaften können Beiträge zu bezahlbaren Wohnformen leisten, denn sie realisieren ihre Projekte in der Regel deutlich unter üblichen Marktpreisen. Darüber hinaus tragen sie durch persönliches Engagement und Identifikation vor Ort zu partizipativen Entwicklungen bei und helfen, stabile Nachbarschaften zu etablieren.

Die Selbstorganisation von Baugemeinschaften bietet den mitwirkenden Personen zahlreiche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert zugleich aber auch deren Engagement, Mitwirkungsbereitschaft sowie Verständnis für Planungs- und Bauprozesse.

Der Bedarf für die Unterstützung des gemeinschaftlichen Wohnens besteht und wird noch zunehmen, da auf weiteren städtischen Arealen Ausschreibungen an Baugemeinschaften und gemeinschaftliche Wohnformen beschlossen und vorgesehen sind (Areal ehemaliges Bürgerhospital/AWS, Stadtteil NeckarPark, Neue Mitte Leonhardsvorstadt u. a.). Die Neuausrichtung der Stuttgarter Bodenpolitik (GRDrs 146/2021 Neufassung) sieht Baugemeinschaften anteilig auch bei zukünftigen Quartiersentwicklungen auf städtischen Flächen vor. Ergänzend dazu entstehen zunehmend auch Projektentwicklungen auf privaten Grundstücken.

Wir beantragen:

  1. Zur Fortführung des oben beschriebenen Angebots sind im DHH 2024/2025 jeweils 300 TEUR pro Haushaltsjahr notwendig.

Kosten: 2024: 300 000 € // 2025: 300 000 €