Entwicklung von Energiekonzepten für Quartiere

Begründung/Erläuterung:

Entwicklung von Energiekonzepten für Quartiere (ohne KfW-Förderung im Programm 432)

Für die Entwicklung und Realisierung energetischer Quartierskonzepte ist die Beauftragung von Ingenieurbüros und Gutachtern für begleitende Berechnungen und Untersuchungen erforderlich. Nicht für alle Quartiere kann hierbei auf die Förderung der KfW (Programm 432) zurückgegriffen werden. Gerade in Quartieren, in denen bereits Aktivitäten laufen (z. B. bei Neubauprojekten oder Bestandsgebieten, die sich nicht für eine KfW Förderung eignen) ist es wichtig, schnell in eine Energiekonzeption und Machbarkeitsstudie einzusteigen und Gutachten zu beauftragen, damit es in den Projekten nicht zu Zeitverzug kommt. Auch beinhaltet ein von der KfW gefördertes Quartierskonzept zusätzliche Aspekte, die in manchen Gebieten nicht notwendig sind, sodass auf eine Herangehensweise ohne KfW Förderung zurückgegriffen werden sollte. Beispielhafte Quartiere könnten Fasanenhof, das Quartier am Rotweg oder in Münster sein. Hierfür sind in den Jahren 2024 und 2025 je 200.000 Euro erforderlich. Mit diesen Mitteln könnten zwei Quartiere pro Jahr mit externer Unterstützung durch tiefergehende Untersuchungen bzw. Energiekonzepte begleitet werden.

Entwicklung von Energiekonzepten für Quartiere (mit KfW 432 Förderung)

Für die Entwicklung und Realisierung energetischer Quartierskonzepte ist die Beauftragung von Ingenieurbüros und Gutachtern für begleitende Berechnungen und Untersuchungen erforderlich. Hierbei kann für einige Quartiere die Förderung der KfW (Programm 432) in Anspruch genommen werden. Die Förderquote beträgt 75 % für Sach- und Personalkosten. Das Programm unterscheidet zwei Teilabschnitte. In der Phase A wird durch eine Beauftragung eines Ingenieurbüros das Quartier untersucht, mit möglichen Akteuren nach gemeinsamen Lösungen gesucht, Bürger:innen informiert und erste mögliche Versorgungsansätze erarbeitet. In der weiterführenden Phase B wird das Energiekonzept mit Fachplanern weiter vertieft und zusammen mit den Energieversorgern in eine Umsetzungsphase geleitet.

Die seit 2019 erstellen Konzepte fließen in die kommunale Wärmeplanung ein und werden z. B. beim Aufbau eines Wärmenetzes in weiterführende Planungen und die Umsetzung überführt. Beispiele hierfür sind unter anderem das Quartier Heumaden und Mühlhausen, bei denen 2021 die Phase A abgeschlossen wurde. Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils drei neue Projekte in Phase A sowie zwei laufende Projekte in Phase B geplant. Hierfür sind in den Jahren 2024 und 2025 je 460.000 Euro erforderlich. Es wird dabei in den Jahren 2024 und 2025 mit Erträgen aus der KfW-Förderung in Höhe von je 450.000 Euro gerechnet.

Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Finanzmittel für die Entwicklung von Energiekonzepten für Quartiere (mit und ohne KfW 432 Förderung) in Höhe von 1,32 Mio. € nach GRDrs 480/2023 sowie die dafür notwendigen 1,0 Stellenanteile nach GRDrs 480/2023 mit einem Finanzbedarf in Höhe von 402 000 €

Kosten:
2024: 254 000 € // 2025: 299 000 € // 2026: 89 000 € // 2027: 89 000 € // 2028: 89 000 €