Einsatz von Sicherheitskräften im Jobcenter

Begründung/Erläuterung:

GRDrs 695/2023

Um ein höchstmögliches Schutzniveau für die Mitarbeitenden und die Kund:innen zu gewährleisten, setzt das Jobcenter unter anderem auf den Einsatz von Sicherheitskräften, z. B. bei der Eingangskontrolle während der Öffnungszeiten. Dies hat sich bereits in den Liegenschaften der Abteilung Migration und Teilhabe und der Fachstelle für Menschen in Wohnungsnot bewährt und deutlich zur Verbesserung der Abläufe und zur Deeskalation in schwierigen Situationen beigetragen. Rückmeldungen spiegeln wieder, dass sich durch den Einsatz von Sicherheitskräften nicht nur das Sicherheitsgefühl bei den Mitarbeitenden, sondern auch bei den Kund:innen erhöht. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen beabsichtigt das Jobcenter, zukünftig auch in allen anderen Liegenschaften, den alternierenden Einsatz von Sicherheitskräften.

Wir beantragen:

Für die Schaffung von Sicherheitskräften im Jobcenter werden jährlich ab dem Jahr 2024
69 000€ bereitgestellt.

Für den Einsatz von Sicherheitskräften wurde zum Doppelhaushalt 2020/2021 ein Sondereinfluss von 10.000 Euro/Jahr anerkannt. Zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurden diese Mittel verstetigt, zudem weitere 10.000 Euro/Jahr als nicht laufender Sondereinfluss bewilligt.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Sicherheitsdienst/ KGr. 420 69 69 69 69 69  
Finanzbedarf 69 69 69 69 69  
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Sicherheitsdienst/ KGr. 420 10 10 10 10 10