Begründung/Erläuterung:
GRDrs. 344/2023
Einführung von Modul 5: Damit wird aufsuchende Arbeit im Umfeld der Begegnungsstätte für Ältere ermöglicht. Mitarbeitende der Begegnungsstätte besuchen vereinsamte, alleinlebende Senior:innen im Stadtbezirk und informieren sie über passende Angebote im Stadtbezirk. Senior:innen werden begleitet, um später die Angebote selbstständig wahrnehmen zu können. Durch den aufsuchenden Kontakt der Mitarbeitenden sollen Hemmungen älterer, einsamer Einwohner:innen mit persönlichen und/oder sozialen Problemlagen abgebaut werden. Speziell für Stuttgart erhält das Thema weiter Bedeutung durch die hohe Zahl an Ein-Personen-Haushalten in der Landeshauptstadt von annähernd 50 Prozent. Gemeinhin gilt Alter als ein starker Prädiktor für Einsamkeit. Dabei ist es weniger das Alter selbst, sondern die mit dem fortgeschrittenen Alter einhergehenden Einschränkungen der Mobilität und des Hörens, die mutmaßlich Einsamkeit bedingen.
Zur Durchführung des Moduls 5 erhält jede Begegnungsstätte zusätzliche 0,2 VZÄ, die Höhe der Förderung bemisst sich entsprechend der städtischen Förderrichtlinien nach der jeweils aktuellen Personal- und Sachkostenpauschale. Im Jahr 2024 beträgt die Fördersumme 11.163 EUR/Jahr.
Die geografische Hang- und Insel-Lage des Stadtteils S-Uhlbach unterstreicht den spezifischen räumlichen Bedarf für das Modul „Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte“. In S-Uhlbach ist die Bevölkerungsstruktur zudem von Überalterung geprägt.
Für die genannten Weiterentwicklungen wird die dauerhafte institutionelle Förderung beantragt.
Wir beantragen:
Die zusätzlichen jährlichen Mittel in Höhe von 11,16 TEUR für die Begegnungsstätte für Ältere in Uhlbach zur Implementierung von Modul 5 (plus 0,2 Stellenanteile) in den DHH einzustellen.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | |||||||
Maßnahme/Kontengr. | SUMME
TEUR |
2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
BfÄ Uhlbach: Modul 5 / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke | 11,16 | 11,16 | 11,16 | 11,16 | 11,16 | ||
Finanzbedarf | 56 | 11,16 | 11,16 | 11,16 | 11,16 | 11,16 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |