Begegnungsstätte für Ältere in Kaltental

Begründung/Erläuterung:

GRDrs. 344/2023

Zur Flächenerweiterung: Durch die Flächenerweiterung um 76m2 auf 250 qm erhöht sich die Fördersumme bei den Betriebskosten (Miet- und Mietnebenkosten sowie Reinigungskosten) entsprechend der städtischen Förderrichtlinien um rd. 10.000 EUR jährlich ab dem Jahr 2024. Begegnungsstätten können grundsätzlich bis zu 250 qm pro Einrichtung gefördert werden. In S-Kaltental wurden bislang lediglich 174 qm gefördert. Die Räumlichkeiten der Begegnungsstätten sollen dem Bedarf angepasst werden: aufgrund des Ausbau des Angebots können ergänzende Räume für kleinere Gruppen und für Aktivitäten wie Gesprächskreise oder Sportgruppen genutzt werden.

Das Ausschöpfen der Fördermöglichkeiten der für die Begegnungsstättenarbeit genutzten Flächen wird aus sozialplanerischer Sicht befürwortet.

Zur Einführung von Modul 5: Damit soll aufsuchende Arbeit im Umfeld der Begegnungsstätte für Ältere möglich werden. Mitarbeitende der Begegnungsstätte besuchen vereinsamte, alleinlebende Senior:innen im Stadtbezirk und informieren sie über passende Angebote im Stadtbezirk. Senior:innen werden begleitet, um später die Angebote selbstständig wahrnehmen zu können. Durch den aufsuchenden Kontakt der Mitarbeitenden sollen Hemmungen älterer, einsamer Einwohner:innen mit persönlichen und/oder sozialen Problemlagen abgebaut werden. Speziell für Stuttgart erhält das Thema weiter Bedeutung durch die hohe Zahl an Ein-Personen-Haushalten in der Landeshauptstadt von annähernd 50 Prozent. Gemeinhin gilt Alter als ein starker Prädiktor für Einsamkeit. Dabei ist es weniger das Alter selbst, sondern die mit dem fortgeschrittenen Alter einhergehenden Einschränkungen der Mobilität und des Hörens, die mutmaßlich Einsamkeit bedingen.

Die geografische Hang- und Insel-Lage des Stadtteils S-Uhlbach unterstreicht den spezifischen räumlichen Bedarf für das Modul „Aufsuchende Arbeit im Umfeld einer Begegnungsstätte“.

Für die genannten Weiterentwicklungen wird die dauerhafte institutionelle Förderung beantragt.

Wir beantragen:

Die zusätzlichen jährlichen Mittel in Höhe von 21 TEUR für die Begegnungsstätte für Ältere in Kaltental, Evang. Thomaskirchengemeinde, Implementierung Modul 5 (plus 0,2 Stellenanteile) und Flächenerweiterung um 76 m² auf 250 m² in den DHH einzustellen.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. SUMME

TEUR

2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

BfÄ Kaltental: Flächenerweiterung / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke   10 10 10 10 10  
BfÄ Kaltental: Modul 5 / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke   11 11 11 11 11  
Finanzbedarf 106 21 21 21 21 21  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)