Begründung/Erläuterung:
Mit steigender Komplexität der Gebäude und der eingesetzten Bauprodukte sind die Treibhausgasemissionen im Gebäudebetrieb (Heizung, usw.) gesunken, während die Treibhausgasemissionen zur Herstellung der eingesetzten Materialien (sog. „graue Emissionen“) gestiegen sind. Um den Klimaschutz auch mit Blick auf „graue Energie“ konsequent umzusetzen, sollen die Voraussetzungen für eine Bauteilwiederverwendung in Stuttgart geschaffen werden. Da die Herstellung neuer Produkte, egal ob aus Primärrohstoffen oder aus Recycling-Stoffen, energieintensiv ist, sind sich die Fachleute einig, dass eine Wiederverwendung auf Produktebene stattfinden sollte. Voraussetzung für die Wiederverwendung ist eine lokale Bauteilbörse, wie es sie in Städten wie Bremen seit langem gibt. Gebrauchte Bauprodukte fallen zu einem anderen Zeitpunkt (z. B. bei Rück- oder Umbau eines Bauwerks) an, als sie zum Einbau an anderer Stelle benötigt werden. Um diese Diskrepanz zu überbrücken, kann die Bauteilbörse als zeitlicher Puffer dienen. Außerdem können dadurch Angebot und Nachfrage besser aufeinander abgestimmt werden, wenn mehrere kleine Mengen für größere Projekte zusammengefasst werden können.
Die Stadt soll als Vermittlerin für die Akteure der lokalen Baubranche fungieren und Workshops zur Projektinitiierung anbieten. Durch die Bereitstellung einer Halle zur Zwischenlagerung gebrauchter Bauteile soll die Schwelle zur Wiederverwendung deutlich herabgesetzt werden. Die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen für ungelernte Arbeitnehmer:innen zur „Fachkraft für die Bauteil-Wiederverwendung“ ist vorgesehen. Damit kann der Start der Bauteilbörse auch vorangetrieben werden, da die Stadt die Kosten für die Schulungen externer Partner trägt.
Hierfür sind in den Jahren 2024 und 2025 je 30.000 Euro erforderlich. Die Bauteilbörse wird zu Beginn nicht kostendeckend arbeiten können. Um private Akteure zu Engagement zu motivieren, sind einzelne Kostenpunkte von städtischer Seite zu erbringen. Hierzu zählen Qualifizierungsmaßnahmen für ungelernte Arbeitnehmer:innen (20.000 Euro in 2024) sowie die Hallenmiete (10.000 Euro in 2024 und 30.000 Euro in 2025). Damit sind in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 30.000 Euro erforderlich.
Wir beantragen:
- Finanzmittel für die Hallenmiete und Qualifizierungsmaßnahmen für eine Bauteilbörde in Höhe von 60 000 € nach GRDrs 481/2023
Kosten: 2024: 30 000 € // 2025: 30 000 €