Barrierefreiheit im Standesamt Stadtmitte und im Rathaus

Begründung/Erläuterung:

Zu 1) Das Standesamt ist wegen Eheschließungen, Geburtsbeurkundungen, Namens-, Kirchenaustrittserklärungen und weiteren Dienstleistungen für viele Stuttgarter:innen eine wichtige Anlaufstelle. Auch Menschen mit Behinderungen sollen im Standesamt der Stadtmitte ihre Anliegen persönlich vortragen können. Deshalb soll in Zusammenarbeit mit dem Dachverband integratives Planen und Bauen neben weiteren Maßnahmen die Barrierefreiheit im Eingangsbereich, ein barrierefreies Informations- und Leitsystem zur Wegeführung sowie eine barrierefreie Toilette geschaffen werden. Aufgrund des hohen Publikumsaufkommens insbesondere im Bereich der Eheschließung ist Barrierefreiheit (auch im Bereich der Toilette) ein Zeichen adäquater Willkommenskultur.

Der Verweis, dass ein potentieller Umzug des Standesamts in den „Front-Office-Hub“ (Alte Bahndirektion, geschätzter Termin 2030-2033) geprüft wird und die Zukunft der Gebäude Rathauspassage fraglich scheint, ist nicht überzeugend. Denn Barrierefreiheit ist auch für andere Referate, die die Räume im Anschluss im Rathauskomplex nutzen, nicht nur vorteilhaft. Da die Eberhardstraße 6 über keine Pforte oder persönliche Ansprache geleitet werden kann, ist die Schaffung eines barrierefreien Informations- und Leitsystems grundsätzlich notwendig.

Die Leitung von Amt 34 wie auch die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen sehen unabweisbaren Handlungsbedarf, nicht zuletzt aufgrund der durch Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. Die Landeshauptstadt sollte hier vorbildlich agieren.

Zu 2) Barrierefreiheit im Rathaus

Das Stuttgarter Rathaus ist für die Stuttgarter:innen das Herzstück der Stadtverwaltung. In den Sitzungssälen tagen die Stadträt:innen, und es finden Kongresse zu Themen der Stadtverwaltung statt. Es ist also ein Ort des Austauschs, der Teilhabe und der Demokratie. Um im Bestandsgebäude die Barrierefreiheit zu verbessern (z.B. ein Geländer auf der Eingangstreppe vor dem Rathaus) sind noch weitere Maßnahmen nötig. Für diese hat der Dachverband integratives Planen und Bauen bereits Empfehlungen ausgesprochen.

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Dachverband integratives Planen und Bauen mit Augenmaß die finanziellen Summen bemessen. Falls dennoch Kürzungen in Erwägung gezogen werden sollten, wäre es sinnvoll statt Streichung der Gesamt-Antragssumme im Ganzen zumindest einen hohen Teilbetrag auf dem Weg für die Verwirklichung der gesetzten Ziele zu genehmigen.

Wir beantragen:

  1. Für die Verbesserung der Barrierefreiheit im Standesamt Stadtmitte Mittel in Höhe von 450.000 EUR für das Jahr 2024 in den Haushalt einzustellen.
  2. Für die konsequente Verbesserung der Barrierefreiheit im Rathaus Mittel in Höhe von 200.000 EUR für das Jahr 2024 in den Haushalt einzustellen.