Pressemitteilung:Stadträt:innen der FrAKTION legen Widerspruch ein gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart gegen die Klimaaktivist:innen der Letzten Generation

Stadträt:innen der FrAKTION legen Widerspruch ein gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart gegen die Klimaaktivist:innen der Letzten Generation

Die FrAKTION hält auch radikale Formen des Protests für zulässig und notwendig, insbesondere, weil die Verwaltungsspitze der Stadt Stuttgart das Ziel einer klimagerechten Mobilität mit ihrer nach wie vor autofreundlichen Politik verhindert. Deshalb haben die Stadträt:innen Hannes Rockenbauch (SÖS), Luigi Pantisano (LINKE), Johanna Tiarks (LINKE), Guntrun Müller-Enßlin (SÖS), Matthias Gottfried (Tierschutzpartei) und Stefan Urbat (Piratenpartei) heute Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung bei der Verwaltungsspitze der Stadt Stuttgart eingelegt. Die Stadträt:innen haben sich dabei juristisch beraten lassen.

„Schon beim ersten Blick auf die Stuttgarter Allgemeinverfügung gegen die Klimaaktivist:innen der Letzten Generation kamen uns starke Zweifel auf, ob das rechtlich haltbar ist, was die Verwaltungsspitze da zusammengeschustert hat“, sagt Stadtrat Luigi Pantisano (LINKE). „Politisch halten wir es ohnehin für falsch, Klimaproteste mit solchen Allgemeinverfügungen zu kriminalisieren“, so Pantisano weiter.

Juristische Zweifel an der Allgemeinverfügung mehren sich

„Zwischenzeitlich haben sich einige Stimmen erhoben, die klar sagen, dass diese Allgemeinverfügung ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht ist“, so Stadträtin Guntrun Müller-Enßlin (SÖS) weiter. So etwa hat Jochen von Bernstorff von der Uni Tübingen die Allgemeinverfügung wegen ihrer Dauer und Pauschalität für unverhältnismäßig eingeschätzt.

„Wir halten die Stuttgarter Allgemeinverfügung für ein Lehrstück eines zweck- und auch rechtswidrigen Umgangs des Staates mit Klimaprotesten“, so Stadtrat Stefan Urbat (Piratenpartei)  und verweist auf eine gleichlautende Formulierung von zwei Wissenschaftlern von der Uni Kassel und der Uni Bremen.

„In der laufenden Rechtsprechung ist deutlich geworden, dass Straßenblockaden grundsätzlich keine Straftaten sind, sondern eine demokratische Errungenschaft die durch das Grundgesetz geschützt sind. Wir sehen in der Abwägung der Stuttgarter Verwaltungsspitze nicht, dass dies auch nur ansatzweise berücksichtigt wurde“, sagt Stadtrat Matthias Gottfried (Tierschutzpartei).

„Einerseits sagt das Stuttgarter Polizeipräsidium, dass es bislang infolge der Protestaktionen der „Letzten Generation“ zu keinen Beeinträchtigungen von Polizeieinsätzen gekommen sei. Damit entfällt doch eine gewichtige Grundlage für ein so umfassendes, langanhaltendes präventives Verbot. Allein damit wurde weit über das Ziel hinausgeschossen und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich verletzt“, so Fraktionssprecher Hannes Rockenbauch (SÖS) weiter.

„Zur Dauer des Versammlungsverbots hat die Verwaltungsspitze auf ihrer 19 seitigen Begründung einen einzigen Satz übrig, der mehr Fragen aufwirft als Antworten bietet. Auch in diesem Punkt halten wir die Allgemeinverfügung für schlicht rechtswidrig, zumal das Bundesverwaltungsgericht bereits ein zweiwöchiges Versammlungsverbot für einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff hält. Die Stuttgarter Verwaltungsspitze nimmt sich hier pauschal 16 Wochen Verbot an Versammlungsfreiheit heraus, ohne sich die Mühe einer Begründung zu machen. Das ist auf groteske Weise rechtswidrig und zeigt, wie stümperhaft hier zu Werke gegangen wurde“, so Hannes Rockenbauch.

Am 1. März 2023 hielt die Verwaltung eine solche Allgemeinverfügung noch für unzulässig

Am 1 März 2023 sagte die damalige Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Dorothea Koller laut Protokoll: „Frau Koller erklärt, derzeit würden für Stuttgart die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Allgemeinverfügung nicht gesehen. Es bedürfe einer konkreten Annahme, dass solche Klebeaktionen in erheblichem Maße stattfänden. Darüber hinaus sei es praktisch nicht notwendig, da mit den Mitteln des Versammlungs- und Polizeirechts mit diesen Situationen umgegangen werden könne.“

„127 Tage später sieht die Verwaltungsspitze das auf einmal ganz anders. Das hat mit dem Ausscheiden von Frau Koller als Amtsleiterin nichts zu tun, sondern mit Bestrebungen an der Verwaltungsspitze, Klimaproteste zu kriminalisieren“, so Fraktionssprecherin Laura Halding-Hoppenheit (LINKE).

Konsequenz: Die Allgemeinverfügung muss weg!

„Wir erwarten von der Verwaltungsspitze, dass sie sich umgehend öffentlich im Gemeinderat erklärt und die Allgemeinverfügung sofort aufhebt. Sollte die Verwaltungsspitze dem nicht nachkommen, werden wir das gerichtlich überprüfen lassen“, so Pantisano abschließend.