Keine Fahrpreiserhöhung im VVS zum 1. September 2023

Wir beantragen, folgende Anträge im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) am 27. Juni 2023 unter TOP 1 aufzurufen:

  1. Der Gemeinderat lehnt eine Tariferhöhung im VVS auf Kosten der Nutzer:innen ab und erklärt seine Bereitschaft, die angefallene Kostensteigerung in Höhe von 7,5 Prozent für die Gelegenheitsverkehre zu übernehmen.
  2. Die Verwaltungsspitze unterrichtet zukünftig den Gemeinderat über die Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen im VVS, bevor die Aufsichtsräte von SSB und VVS darüber beraten.

Begründung:

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Rückgrat der Mobilitätswende. In Zeiten steigender Preise und der sich verschärfenden Klimakrise ist es das vollkommen falsche Signal, die Ticketpreise für den ÖPNV zu erhöhen.

Einmal mehr erfuhren die zuständigen Gremien aus der Tagespresse über die Kostensteigerungen im ÖPNV und sollen jetzt der Erhöhung zum 1. September 2023 um durchschnittlich 7,5 Prozent für die Gelegenheitsverkehre zustimmen. Als Begründung waren die „explodierenden Energiepreise“ genannt, die sich aber im Laufe des Jahres 2023 teilweise wieder beruhigt hatten. Die tatsächlichen Kostensteigerungen liegen laut Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) bei 14,9 Prozent. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung hält der für „nicht marktverträglich“. Wir halten auch eine Kostensteigerung um 7,5 Prozent für nicht markt- und vor allem auch nicht für klimaverträglich. Angesichts von zahllosen Streckensperrungen, Einschränkungen durch Baustellen, einen Verfall der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des ÖPNV im Raum Stuttgart, sind Preissteigerungen für die Nutzer:innen nicht vermittelbar. Zudem sorgen Preissteigerungen im Gelegenheitsverkehr dafür, dass der Umstieg auf Bus und Bahn an Attraktivität verliert und somit ein Bremsklotz für die dringend notwendige Mobilitätswende ist.

Deshalb sind die entstandenen Kostensteigerungen aus den Kassen der öffentlichen Hand zu tragen, wie es die Verwaltungsspitze auf unsere wiederkehrenden Anträge in dieser Sache formulierte: „Die Gebietskörperschaften im VVS (LHS, Verbundlandkreise, Verband Region Stuttgart und Land Baden-Württemberg) können einer Tarifanpassung grundsätzlich widersprechen, müssen dafür aber die entstehenden Einnahmeausfälle ausgleichen.“