Inflation konkret: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart kleinen Ladengeschäften in den Stadtteilen zu helfen?

Wir beantragen einen Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 9. Dezember 2022, in dem die Stadtverwaltung zu folgenden Fragestellungen Auskunft erteilt:

  1. Wie viele Ladengeschäfte mussten bislang schon (auch infolge der drastisch gestiegenen Preise) nach Kenntnis der Stadtverwaltung schließen und / oder in die Insolvenz gehen?
  2. Für welche Bereiche sieht die Stadtverwaltung akuten Unterstützungsbedarf?
  3. Welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, kleine Inhaber:innen geführte Ladengeschäfte die eine wichtige Nahversorgungsfunktion einnehmen (Analog zu „Paris Semaest“) und die durch die Inflation in Not geraten sind, zu unterstützen?
  4. Wie schnell wäre die Stadtverwaltung in der Lage, direkte Hilfe für kleine Ladengeschäfte wirkungsvoll umzusetzen?

Begründung:

Nahversorgung in den Stadtteilen – insbesondere in den äußeren Stadtbezirken – ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Um Stadtteile lebendig zu halten, hat der Gemeinderat mit den Förderprogrammen „Stadtteilzentren konkret: Förderprogramm zur Revitalisierung von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen“ (GRDrs 606/2018) und „Nahversorgung konkret – Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung“ (GRDrs 114/2015 und GRDrs 306/2021) mit dem Förderprogramm „Nahversorgung konkret“ bereits Konzepte beschlossen, die dafür sorgen sollen, dass auch in den Außenbezirken eine Nahversorgung aufrechterhalten werden kann. Zudem gab es Ende des Jahres 2020 eine Diskussion unter dem Stichwort „Paris Semaest“, wonach überlegt wurde, wie die Stadt kleinen Ladengeschäften wie Buchhandlungen oder Bäckereien helfen kann, indem sie versucht, in den Besitz von den geeigneten Flächen kommt und den entsprechenden Geschäften dann dauerhaft günstige Mieten anbietet. Hier stellte sich allerdings heraus, dass die Stadt zunächst eine Satzung für ein Vorkaufsrecht erlassen muss, dann muss die Ladenfläche zum Verkauf stehen, dann muss die Stadt das Vorkaufsrecht ziehen, um dann in der Position zu sein, tatsächlich vor Ort günstige Mieten anbieten zu können. Ein komplexer Vorgang, der nach unserer Kenntnis von Seiten der Stadt nicht in Gang gesetzt wurde.

Die Förderprogramme „Stadteilzentren konkret“ beinhalten Fördermittel, die beim Umbau von Ladengeschäften bereitgestellt werden können.

In Zeiten galoppierender Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln und Energiepreisen kommen Inhaber von kleinen Ladengeschäften innerhalb kürzester Zeit an die Belastungsgrenze und darüber hinaus. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen sind die Folge, wie sie vor kurzem die Obertürkheimer Bäckerei Bubeck getroffen hat, die zum Jahresende ihr Geschäft schließen muss.

Wir stellen uns die Frage, welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung sieht, kleine, Inhaber:_innen geführte Geschäfte – die wichtige Nahversorgungsfunktionen wahrnehmen und damit zur kommunalen Daseinsvorsorge beitragen -, in der Krise zu unterstützen. Dabei könnte es sich um Zuschüsse für Mietkosten, Überbrückungskredite, vergünstigte Energie, Betriebskostenzuschüsse oder andere Hilfen handeln, die im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht stehen. Wir fragen die Stadtverwaltung, welche Instrumente im städtischen Werkzeugkoffer liegen, um kleine Geschäfte vor der Insolvenz zu retten.