Foto: Roland Hägele

Wie setzt die Stadt die Energiesparverordnung durch?

Wir fragen und bitten um schriftliche Beantwortung:

  1. Wann wird die Stadtverwaltung und alle Eigenbetriebe und Beteiligungen die Vorgaben zur Energiesparverordnung (Kurzfristenergieversorgungs-sicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV) vollständig und lückenlos umgesetzt haben?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn beispielsweise Schaufenster privater Geschäfte nach wie vor nachts durchgehend beleuchtet sind?
  3. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Stadt, wenn sie Verstöße gegen die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung feststellt?
  4. Wie viele lichtemittierender Werbeanlagen wurden bereits zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetags ausgeschaltet? Wie viele solcher Anlagen sind noch in Betrieb?
  5. Wann, wo und wie kontrolliert die Stadtverwaltung das Verbot der Heizung von privaten Swimmingpools nach §4 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-verordnung?

Begründung

Angesichts der Energiekrise insbesondere bei Strom und Gas hat die Bundesregierung am 26. August 2022 eine „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (mit dem rekordverdächtigen Namen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) beschlossen, die seit 1. September 2022 in Kraft ist. Am 7. August 2022 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass sich „maximal 20 Prozent aller Betriebe in der City“ an die neue Verordnung halten würde, auch die Stadtverwaltung gestand Schwierigkeiten bei der Umsetzung ein. Angesichts der kurzen Frist von 6 Tagen zwischen Beschluss und Wirksamkeit der Verordnung nachvollziehbar. Zwischenzeitlich ist ein Monat vergangen und es stellt sich die Frage, wie weit die Stadtverwaltung in ihrem Wirkungsbereich die Vorgaben der Verordnung umgesetzt hat. Zudem wollen wir wissen, wo, wann und in welcher Intensität die Stadt die Umsetzung der Energieeinsparverordnung kontrolliert.

Einerseits rufen Ministerpräsidenten in skurrilen Videos die Bevölkerung dazu auf, Energie zu sparen. Auf der anderen Seite muss sich die öffentliche Hand mit ihren Institutionen, Einrichtungen und Beteiligungen aber auch an die Energieeinsparverordnung halten. Hier sind noch Umsetzungsdefizite zu beobachten, die dringend behoben werden müssen.