Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Genehmigungsverfahren für Parklets erleichtert werden können. Insbesondere solle folgende Aspekte einbezogen werden:
- Eine ganzjährige Nutzung von Parklets soll ermöglicht werden
- Die maximale Dauer der Genehmigung wird auf zwei Jahre verlängert – Folgeanträge für bestehende Parklets werden unbürokratisch, unverzüglich und unter Einbeziehung des zuständigen Bezirksbeirats um weitere zwei Jahre verlängert.
- Keine Begrenzung der Anzahl an Parklets die genehmigt werden dürfen.
- Die zu erwartenden Mindereinnahmen durch Parklets werden von der Fachverwaltung beziffert und gegebenenfalls in den Nachtragshaushalt integriert.
Begründung
Bei einem Parklet handelt es sich um Stadtmöbel einer Parkplatzfläche. Das Ziel eines solchen Parklets ist es, den Menschen mittels Aufbauten, Sitzgelegenheiten, Spielflächen und Begrünung mehr öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen.
Die Geschichte der Parklets geht zurück bis ins Jahr 2013. In den Vereinigten Staaten, genauer in San Francisco wurde das erste Parklet aufgebaut. Bereits zwei Jahre später stand ein erstes Parklet in Stuttgart, im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Stuttgart wurden mehrere Parlklets unter wissenschaftlicher Begleitung versuchsweise in der Stadt getestet.
Die Resonanz auf die Parklets war sehr stark und wurde in den jeweiligen Nachbarschaften mit großer Mehrheit befürwortet. Dabei zeigte sich, dass diese nichtkommerziellen Orte der Begegnung einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl und zu einer verbesserten Kommunikation in der Nachbarschaft leisten konnten.
So war es folgerichtig, dass die Verwaltungsspitze im Januar 2019 ein Konzept für Parkelts vorlegte. Die „Genehmigung von Parklets im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart“. (GRDrs 1041/2018) wurde von einem interfraktionellen Antrag „Parklets: ein wichtiger Baustein für lebenswerte Orte in der Innenstadt“ (Nr. 59/2019) präzisiert. Drucksache und Antrag wurden mehrheitlich verabschiedet.
Die Verwaltung stellte in dem Konzept fest: „Parklets stehen für die Nutzung durch die Allgemeinheit offen und bieten der örtlichen Gemeinschaft einen Mehrwert als Ort des Aufenthalts und Austauschs.“ Zwischenzeitlich gab es mehrere Projekte, Parklets – vor allem auch im Stuttgarter Westen.
Die Initiative Augustenstraße stellte zeitweise mehrere Parklets auf, in der Bismarckstraße gibt es ein Parklet, welches neben der Funktion des Austauschs und des Aufenthalts noch eine verkehrliche Funktion (Zugang zum Hinterhof, der ansonsten regelmäßig von Pkw zugeparkt ist) besitzt. Und die Initiative „Nachbarschaftsbänkle“, die ebenfalls im Stuttgarter Westen aktiv war und ist sorgt ebenfalls für die gewünschten positiven Effekte.
Aus unserer Sicht ist es jetzt an der Zeit, das Konzept der Parklets fortzuschreiben, mit dem Ziel, die unbestritten positiven Effekte solcher Initiativen weiter zu unterstützen. Dazu gehört ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren von Seiten der Verwaltung, weniger Restriktionen und Auflagen ganzjährige Nutzungen sowie verlängerte Laufzeiten.
Eine Begrenzung auf maximal zehn Parklets ist aus unserer Sicht nicht angebracht und wäre in einer Fortschreibung zu streichen. Die frühzeitige und umfassende Einbindung des Bezirksbeirats soll weiter bestehen bleiben, die zu erwartenden Mindereinnahmen werden von der Verwaltungsspitze beziffert und gegebenenfalls in den Nachtragshaushalt aufgenommen.