Mietbelastungsprüfung bei der SWSG weiterführen

Wir beantragen:

Die Mietbelastungsprüfung für Mieter:innen, im Rahmen der Mieterhöhungen bei der SWSG wird bis zum Förderende (in 36 Monate) weiter durchgeführt bzw. verlängert.

Begründung

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass bei den Mieterhöhungen der SWSG zum 1.7.22 eine Mietbelastungsprüfung stattfinden muss. Mit der freiwilligen Mietbelastungsprüfung wurde ein Verfahren eingeführt, um die individuelle Einkommenssituation der Mieter:innen im Rahmen der Mieterhöhungen zu berücksichtigen. Die Mieter:innen hatten nur einen Monat Zeit, um den freiwilligen Mietzuschuss zu beantragen.

Innerhalb dieser Frist war es Mieter:innen nicht möglich, diesen Mietzuschuss zu beantragen. Aufgrund dessen beantragen wir, dass die Mieter:innen bis zum Förderende die Möglichkeit bekommen diesen Zuschuss zu beantragen.