Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II-Empfänger:innen

Wir beantragen:
Das Jobcenter Stuttgart verzichtet auf die Rückforderung für Differenzbeträge zwischen
Förderung für Mobilität und den verringerten Kosten durch das 9-Euro-Ticket bei ALG-IIEmpfänger:innen.

Begründung:
In vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland deutlich, besonders
hart trifft das diejenigen, die sowieso schon sehr wenig zur Verfügung haben. Das 9-Euro-Ticket
wurde als sozialpolitische Maßnahme eingeführt um die Menschen, die unter der Inflation leiden
zu entlasten. Wie nun der Presse zu entnehmen ist, fordern einzelne Jobcenter Menschen in
ALG-II Leistungsbezug auf, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem
vergünstigten Ticketpreis nachzuzahlen, dieses Vorgehen konterkariert jedoch das eigentliche
Ziel des 9-Euro-Tickets, eine spürbare Entlastung zu schaffen, abgesehen davon, dass die
Regelsätze allgemein viel zu niedrig sind -aus diesem Grund, sollten die Stuttgarter Jobcenter
die Forderung einer Rückzahlung unterlassen.