Wir beantragen:
Sonderparkrechte für ambulante Dienste fortsetzen.
- Die LHS Stuttgart befreit ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit, von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen:
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- vom Verbot des Parkens im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen (Zeichen 286 und 290.1)
- vom Verbot der Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242.1)
- vom Verbot des Parkens außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen und
- vom Verbot des Parkens auf Bewohnerparkplätzen.
Die Ausnahmegenehmigungen sind dabei auf jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang begrenzt. Als Nachweis ist eine Parkscheibe zu verwenden.
- Die LHS ermöglicht es ambulanten Diensten auf Parkplätzen mit E-Ladestationen zu parken.
- Die LHS weist insbesondere in der Innenstadt (Mitte, West, Süd, Ost) in jedem Quartier 2-3 Kurzzeitparkplätze aus.
- Die Verkehrsüberwachung wird angewiesen, Kulanz gegenüber ambulanten Pflegediensten zu zeigen, die für einen kurzen Zeitraum in der 2. Reihe parken.
Begründung:
Das Verkehrsministerium hatte in der Corona – Lage über einen Erlass Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste ermöglicht. Die Begründung war, dass viele Menschen zu Hause blieben bzw. vom Homeoffice arbeiteten und es dadurch zu einer erschwerten Parksituation kam und trotzdem die häusliche Versorgung Pflegebedürftiger sichergestellt werden musste. (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/unbuerokratische-unterstuetzung-fuer-ambulante-pflegedienste/)
Wir beantragen nun zum einen die Weiterführung der Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste in Stuttgart. Zum anderen beantragen wir weitergehende Möglichkeiten des Parkens für ambulante Dienste, damit diese ihrem Auftrag der pflegerischen Versorgung der Stuttgarter:innen nachkommen können.
Nicht nur während der Corona – Lage hatten Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten Schwierigkeiten einen Parkplatz zu finden. Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten sind davon abhängig, zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten einen Parkplatz zu finden.
Der sechs Stunden Arbeitstag in der ambulanten Pflege ist durch die vielen Hausbesuche zeitlich geplant und lässt kaum Zeit für das Suchen von Parkplätzen. Die Parkplatz – Suche für ambulante Dienste ist in Stuttgart mit sehr viel Zeit verbunden. Somit wird die knappe Zeit der Pflegenden noch mehr eingeschränkt und die Zeit mit den Patient:innen ist stressiger. Pflegende können schlechter auf die individuellen Bedürfnisse der Patient:innen eingehen, haben weniger Zeit sie zu versorgen und sind oft mit den Gedanken dabei, ob am Auto nun ein Strafzettel haftet. Hinzu kommt die Notwendigkeit behandlungspflegerischer Maßnahmen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen müssen.
Als Beispiel benötigt eine Pflegefachperson, die einer an Diabetes mellitus erkrankten Klientin zu einer bestimmten Zeit Insulin verabreichen muss, auch zu dieser Zeit in der Nähe der Klientin einen Parkplatz. Wenn die Pflegefachperson nun lange nach einem Parkplatz sucht, kommt sie zu spät zu ihrer Klientin.
Ein weiteres Beispiel ist, dass wenn eine Pflegefachperson eine Verordnung vom Arzt abholen muss für Klient:innen. Sie muss dann im Westen eine halbe Stunde nach einem Parkplatz suchen. Wenn sie dann einen Parkplatz gefunden hat, muss sie 20 Minuten zum Arzt laufen und wieder zurück, für einen Vorgang, der in 5 Minuten hätte erledigt sein können.
Wenn die Pflegefachperson nun „falsch“ parkt, um rechtzeitig zu Ihrer Klientin zu kommen, erhält sie einen Strafzettel. Diesen muss sie privat zahlen oder, wenn der Strafzettel von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird, stellen die übernommenen Bußgelder bei den Arbeitnehmer:innen Arbeitslohn dar und sind einerseits zu versteuern und andererseits müssen darauf Sozialabgaben entrichtet werden (Urteil vom 13.08.2020 (VI R 1/17)).
Aufgrund dieser Situation ist es dringend notwendig Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste in der LHS Stuttgart zu gewähren! Damit die Versorgung der zu Pflegenden sichergestellt wird und die Pflegenden ihrer Arbeit weniger gestresst nachkommen können.