Wir beantragen die Beschlussvorlage GRDrs 177/2022 Dienstradleasing folgendermaßen zu ändern:
- Beschlussantrag:
Das Dienstradleasing für Mitarbeitende wird bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingeführt.
Die Finanzierung des Dienstradleasings erfolgt als Zuschuss für die Mitarbeitenden der LHS Stuttgart. Es findet keine Entgeltumwandlung für das Dienstradleasing statt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine europaweite Ausschreibung entsprechend der Inhalte dieser Beschlussvorlage zum Vertragsschluss mit einem Dienstradleasinganbieter durchzuführen.
- Die Beschlussvorlage GRDrs 177/2022 Dienstradleasing ist in der Begründung, dem neu gefassten Beschlussantrag anzupassen.
Begründung:
Durch die Entgeltumwandlung der Leasingrate verliert der /die Mitarbeitende, insbesondere der / die mit einem geringeren Gehalt unverhältnismäßig. Dies hat mehrere Gründe:
Durch die geringen Rentenbeiträge sinken auch die späteren Rentenansprüche, ebenso sinken durch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge die Ansprüche auch auf Kranken- und Arbeitslosengeld.
In der Beschlussvorlage GRDrs 177/2022 Dienstradleasing weist die Verwaltung zudem selber noch auf folgenden Vorteil für besser Verdienende hin: „Die finanzielle Vorteilhaftigkeit erhöht sich mit steigendem Einkommen: Je höher das Bruttoeinkommen der Mitarbeitenden, desto größer ist die Steuerersparnis aus der Gehaltsumwandlung.“ Hier werden Mitarbeitende mit höherem Einkommen bessergestellt.
Auch wenn die Ersparnisse der LHS Stuttgart in pauschalierter Form an die Mitarbeitenden zurückgezahlt werden, wird hier die beschriebene Ungerechtigkeit nicht ausgeglichen. Hier erhalten dann alle Mitarbeitenden den gleichen pauschalen Beitrag, obwohl Mitarbeitende mit höherem Gehalt vorher schon bessergestellt waren.
Wir beantragen deswegen eine Gleichstellung für alle Mitarbeitende der LHS Stuttgart, indem das Dienstradleasing als Zuschuss gewährt wird.