„Zu öffentlichen Einrichtungen und Infrastrukturen muss die Presse grundsätzlich Zugang haben. Es kann nicht sein, dass die Verwaltungsspitze den Zugang grundlegend ausschließt“, sagt Fraktionssprecher Hannes Rockenbauch zur bisherigen Praxis der Stadtverwaltung, der Presse keinen Zugang zu den Unterkünften für Geflüchtete gewähren zu wollen. „Unter diesen Umständen kann die Presse ihrer Kontrollfunktion und der ungehinderten Berichterstattung nicht nachkommen – dass passt mit den Grundwerten der Presse- und Meinungsfreiheit nicht zusammen“, ergänzt Luigi Pantisano, der für die FrAKTION zu den Themen Migration, Integration und Geflüchtete spricht. „Es ist bestenfalls ein ergänzendes Angebot der Pressestelle der Stadt, Bilder aus den Unterkünften für die Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Der Hinweis der Verwaltungsspitze, dass sie die Persönlichkeitsrechte der Geflüchteten schützen wolle und müsse ist unstrittig und richtig. Den Zugang für die Vertreter:innen der Presse deshalb aber grundsätzlich auszuschließen, ist vollkommen unangemessen. Die Presse ist genau wie die Stadt daran gebunden, die Persönlichkeitsrechte der Schutzsuchenden zu respektieren“, so Pantisano weiter.
„Wir setzen uns natürlich dafür ein, dass der Zugang zu den Unterkünften koordiniert und nach Anmeldung erfolgt, um die Schutzbedürfnisse und die Privatsphäre der Geflüchteten zu respektieren. Die Presse grundsätzlich auszuschließen von den Unterkünften und Infrastrukturen passt mit unserem Verständnis von Pressefreiheit aber nicht zusammen“, so Rockenbauch abschließend.