Hauptsatzung: Änderungsantrag zur GRDrs. 140/2022: Zusatzsitze auf-grund Fraktionszusammenschlüssen in den Bezirksbeiräten beibehalten!

Wir beantragen:

In Anlage 1 der GRDrs. 140/2022 werden in der Änderungssatzung die Nr. 7 des § 1 und Satz 2 des § 2 gestrichen; der Punkt g) in der Begründung der Beschlussvorlage wird damit obsolet.

Begründung

Die Antragsteller argumentieren in der beabsichtigten Satzungsänderung mit einer „Stärkung der Demokratie“. Das Gegenteil ist der Fall. Wir befürchten, dass diese Änderung zum Nachteil kleinerer Parteien und Listen gerät, weil damit höhere Hürden für Sitze in den kleineren Bezirksbeiräten für die kleineren Parteien / Listen geschaffen würden. Verglichen mit der Sitzzahl im Gemeinderat wären sie dann unterrepräsentiert.

Eine Stärkung der Demokratie läge z.B. vor, wenn die Bezirksräte oder Ortschaftsräte analog dem Gemeinderat direkt gewählt würden.