500 Euro Arbeitsmarktzulage für die Pflege im Klinikum Stuttgart

Wir beantragen:

eine Diskussion mit anschließender Empfehlung an den Verwaltungsrat des Klinikums über eine Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte im Pflegedienst des Klinikums Stuttgart in der übernächsten Sitzung des zuständigen Ausschuss des Gemeinderats. Es gibt dazu bereits folgende, von uns jeweils priorisierten Vorschläge:

A) Dauer der Zulage:

    1. Die Zulage gilt unbefristet für alle Beschäftigten im Pflegedienst im Klinikum und gilt ebenfalls für Neueinstellungen.
    2. Die Zulagen wird befristet bis zu den nächsten Tarifverhandlungen gezahlt für alle Beschäftigten im Pflegedienst des Klinikums und gilt ebenfalls für Neueinstellungen. Eine Neuverhandlung der Zulagen findet nach Abschluss der nächsten Tarifverhandlungen statt.

B )Höhe der Zulage

    1. In Anlehnung an § 17 (4.1) TVöD-K soll jede:r Beschäftigte im Pflegedienst monatlich 500 Euro Arbeitsmarktzulage erhalten. Teilzeitkräfte werden entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang berücksichtigt.
    2. Stufenvorweggewährung von 2 Stufen in Entgeltgruppe P8 (340€, 345,28€, 370,06€) – die bisherige Zulagen OP/Intensiv (400€) wird stattdessen weiter gewährt. (ca. 11,9 Millionen Euro)
    3. 50% der Stufenvorweggewährung von Vorschlag – bisherige Zulagen OP/Intensiv wird stattdessen weiter gewährt, wenn diese höher ist. (ca. 7,8 Millionen Euro)
    4. Stufenvorweggewährung von 1 Stufe in Entgeltgruppe P8 (148,99€, 191,01€, 154,27€, 215,79€) – bisherige Zulagen OP/Intensiv wird stattdessen weiter gewährt, wenn diese höher ist. (ca. 6,9 Millionen Euro)

C) Finanzierung der Zulage

  1. Die Stadt sichert die Finanzierung der Zulage vorbehaltlich zu, für den Fall, dass die Krankenkassen die Finanzierung verweigern.

Begründung:

Die Gründe für eine Vorweggewährung eines übertariflichen Entgelts werden im TVÖD-K die regionale Differenzierung, die Deckung des Personalbedarfs und die Bindung von qualifizierten Fachkräften genannt. Die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten, die vor allem durch die hohen Mieten und die gestiegenen Lebensmittelpreise zustande kommen, erlauben dies in Stuttgart. Zudem gelten laut KHEntgG §6a „Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen als wirtschaftlich“ und „Für eine darüberhinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes“, der offensichtlich in Stuttgart vorliegt.

Selbst wenn es noch möglich ist den Personalbedarf im Klinikum zu decken, kommen in Zukunft weitere Herausforderungen auf uns zu. So steht im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung folgendes: „Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern. Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein.“

Dies macht für das Klinikum einen deutlichen pflegerischen Personalzuwachs notwendig. Um dieser Herausforderung im Klinikum Stuttgart gerecht zu werden ist es dringend notwendig, dass das Pflegepersonal eine dauerhafte materielle Wertschätzung für ihre Arbeit erhält. Pflegepersonen bleiben in ihrem Beruf und damit dem Klinikum Stuttgart erhalten. Zusätzlich besteht ein Anreiz für bereits aus dem Beruf ausgestiegene Pflegekräfte ins Klinikum zurück zu kehren. So nennen 30% der Befragten der Hartmann Pflege-comeback-Studie von 2018 ein höheres Gehalt als Anreiz zur Rückkehr in den Pflegeberuf.

Da sich die Kassen noch weigern, die entstehenden Kosten zu übernehmen, muss die Stadt Stuttgart hier seiner Verantwortung gegenüber dem Klinikum Stuttgart als Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge und den Stuttgarter:innen nachkommen und die entstehenden Kosten so lange übernehmen.

Die Talsohle der vierten Coronawelle ist durchschritten und die Zahlen steigen wieder. Dieser Trend ist auch im Klinikum angekommen. Die Zahl des Personals im Klinikum, dass aufgrund von Impfdurchbrüchen in Isolation ist, löst noch keine größeren Engpässe aus. Doch umso weiter die Zahlen steigen, stellen die Konsequenzen das Klinikum vor weitere Herausforderungen. Es ist jetzt an der Zeit, dem Pflegepersonal nach zwei Jahren Corona eine weitere finanzielle Wertschätzung zukommen zu lassen.

Die Diskussion über eine Zulage für Beschäftigte im Pflegedienst am Klinikum Stuttgart ist eine Aufgabe des Gemeinderats. Die Stadt Stuttgart ist mit zuständig für die öffentliche Daseinsvorsorge und muss im Rahmen dessen, auch für die Gesundheitsversorgung der Stuttgarter:innen sorgen, welche mit durch das Klinikum sicher gestellt wird.