Die Politik am „Bündnis für Wohnen 2.0“ beteiligen

Wir beantragen der Gemeinderat möge nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats (7. April 2022) beschließen:

  • Die Stadträt:innen werden ab sofort an den regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen des „Bündnis für Wohnen 2.0“ beteiligt, um gemeinsam die zukünftigen Themen und Inhalte zu erarbeiten.

Begründung:

Nach dem es nun mit der Neuausrichtung Bodenpolitik (GRDrs 146/2021) weiterhin ein „Bündnis für Wohnen 2.0“ geben soll, kann es nicht sein, dass die Politik weiterhin außen vor bleibt. Bereits in dem Antrag der SPD „Wir fordern erneut ein Bündnis für Wohnen“ (GRDrs 143/1014) wurde gefordert, dass die Politik mit beteiligt wird. Der damalige Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat diesem Antrag zugestimmt und daraufhin wurde das Bündnis für Wohnen ins Leben gerufen. Leider ohne die Beteiligung der Politik.

In der Beantwortung der Stellungnahme zum Antrag 294/2021 zeigt sich, dass in den Jahren seit 2016 tatsächlich (ohne SWSG) nur knapp 50 Prozent der geforderten Belegungsrechte umgesetzt wurden. Das bedeutet aber auch, dass noch 276 Belegungsrechte durch die Bündnispartner:innen nachzureichen sind! Lediglich die SWSG hat genau die Zielzahl von insgesamt 275 Wohnungen von 2016 an bis 31.12.2021 erreicht.

Auch zeigt sich weiterhin, dass einzelne Teilnehmende nur Wohnungen im Eigentumsprogramm bereitstellen und damit überhaupt keinen Beitrag leisten für die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen.

An der Gesamtzahl der entstandenen Wohnungen (7800) sind lediglich 12,6 Prozent im geförderten Bereich entstanden und damit viel zu wenig, als notwendig wären. Auch die 485 Mietpreis- und Belegungsbindungen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Hier zeigt sich, dass es dringend notwendig ist, die Politik und damit die Stadträt:innen an den Arbeitstreffen des „Bündnis für Wohnen 2.0“ zu beteiligen.