Abholzen entlang der Schusterbahn in Stuttgart-Münster

Wir fragen:

  1. Welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen genau braucht die Stadt vom Regierungspräsidium für die Umsetzung der „Artenschutzmaßnahmen“ nach GRDrs 847/2021?
  2. Hat das Regierungspräsidium zwischenzeitlich auf den Antrag der Stadt reagiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie ist die Rodung dieser Flächen mit dem Ziel des Artenschutzes zu vereinbaren, wenn dabei gleichzeitig Lebensraum von Pflanzen und Tieren zerstört werden?
  4. Warum wurden die von der Kündigung bedrohten Pächter:innen am Oberen Freienstein (Münster) nicht bei einem Vor-Ort-Termin von den städtischen Plänen zum Abholzen und zur geplanten Beendigung der Pachtverträge unterrichtet?
  5. Wurde vor Ort am Oberen Freienstein untersucht, ob sich dort nicht bereits eine größere Population von Mauereidechsen oder Zauneidechsen beheimatet ist?
  6. Wurde bei den in GRDrs 847/2021 aufgeführten Flächen untersucht, ob sich dort bereits streng geschützte Arten oder streng geschützte und gefährdete Pflanzenarten befinden?
  7. Wie viele Vögel, Insekten und Nagetiere haben durch das Abholzen von 113 Bäumen und 85 Großsträucher ihren Lebensraum verloren? Wie ist die potenzielle Vertreibung bzw. Rodung für die jeweiligen Tiere und Pflanzen in Bezug auf die biologische Vielfalt und den Artenschutz zu bewerten?
  8. Welche Auswirkungen hat die Fällung von 113 Bäumen und 85 Großsträucher auf das Stadtklima (Stichwort: Frischluftproduktion, Kaltluftentstehungsgebiete)?
  9. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die dauerhafte Erhaltung und Monitoring der geplanten Habitate aus GRDrs 847/2021?
  10. Wie kommt die Verwaltung zu der Annahme, bei den geplanten (und bereits vollzogenen) Abholzungen handle es sich um „überwiegend kleinen Sukzessionsgehölzen, welche nicht unter die Baumschutztsatzung der LHS fallen“?
  11. Wie viele Bäume mit mehr als 80 Zentimeter Stammumfang einen Meter über dem Boden wurden im Rahmen der Abholzungen am Oberen Freienstein gefällt?
  12. Warum wurde die im Doppelhaushalt 2020/2021 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Ausweitung der Baumschutzssatzung auf das gesamte Stadtgebiet bislang offenbar immer noch nicht umgesetzt?
  13. Bis wann plant die Verwaltungsspitze die Umsetzung der Baumschutzsatzung auf das gesamte Stadtgebiet?
  14. Warum wurden die ursprünglich geplanten Flächen entlang der Gäubahn nicht von der Stadt, sondern von der Bahn für die Umsiedelung der Eidechsen verwendet? Diese Flächen befinden sich seit dem 6. Mai 1999 in städtischem Besitz.

Wir beantragen:

  • Die Offenlegung aller Dokumente die nachweisen, dass die Ersatzhabitate im Stadtteil Münster a) geeignet sind für die Ansiedlung zusätzlicher Eidechsen und b) dass die Schädigung von Tier- und Pflanzenarten auf den ausgewählten Flächen insgesamt, für das Ziel des Artenschutzes gerechtfertigt ist.
  • Die Stadtverwaltung geht umgehend auf alle von einer Kündigung der Pachtverträge Betroffenen Pächter:innen zu und unterrichtet sie persönlich im Rahmen eines Infoabends über das weitere Vorgehen.

Begründung:

Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir mit unserem Antrag / Anfrage „Abholzen an der Panoramabahn – Platz für Eidechsen auf Kosten der dort bereits lebenden Tiere und Pflanzen?“ (Nr. 81/2021 vom 4. März 2021) viele Fragen aufgeworfen, ob die rigorosen Abholzungen entlang der Panoramabahn notwendig und sinnvoll sind.

Gut ein Jahr später wiederholt sich der Vorgang entlang der Schusterbahn im Stadtteil Münster, genauer gesagt Im Oberen Freienstein auf dem Schnarrenberg: Im Auftrag der Stadtverwaltung wurden dort rigoros Bäume und Gestrüpp abgeholzt. Gartenbesitzer:innen, Pächter:innen, Spaziergänger:innen vor Ort waren entsetzt und zu keinem Zeitpunkt informiert worden, dass hier Ersatzhabitate für Eidechsen geschaffen werden sollten. Eine solch radikale Maßnahme ist für die Menschen vor Ort in hohem Maße erklärungsbedürftig – von Seiten der Stadtverwaltung wurde hier offenbar zu keinem Zeitpunkt das direkte Gespräch gesucht.

Zudem liegt der Ort des Kahlschlags mitten in einem Landschaftsschutzgebiet nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes – dies macht die ganze Aktion noch unverständlicher, zumal durch das rigorose Abholzen zahllose Pflanzen und Tiere ihren Lebensraum verloren haben. Dies hat mit Landschaftsschutz erst einmal nichts zu tun.