Abstellbahnhof von S21 in Untertürkheim – was geschieht zum Schutz der Anwohner:innen?

Wir fragen und bitten um schriftliche Beantwortung innerhalb der nächsten 6 Wochen:

  1. Welche Lärmbelastungen sind im Umfeld des geplanten Abstellbahnhofs (S21 PFA 1.6b) in Untertürkheim zu erwarten? Angaben bitte in dB(A), aufgeschlüsselt nach Tag und Nacht, Spitzenbelastung und Grundbelastung.
  2. Zu welchen Uhrzeiten, an welchen Wochentagen und wie oft täglich (nächtlich) werden Tonsignale im Zusammenhang mit notwendigen Vorbereitungs- und Wartungsarbeiten für die Aufrüstung von Zügen auf dem Gelände des Abstellbahnhofs (S21 PFA 1.6b) in Untertürkheim zu hören sein.
  3. Welche zu erwartende Lautstärke (Angaben bitte in dB(A)) haben die Horn- und Pfeifsignale?
  4. Welche Lärmschutzmaßnahmen werden von Seiten der Projektbetreiber:innen für die Anwohner:innen in Untertürkheim ergriffen?
  5. Welche Rechtsgrundlage ist aus Sicht der Projektbetreiber:innen und aus Sicht der Stadtverwaltung in Sachen Lärm für den Abstellbahnhof Untertürkheim gültig?
  6. Welche Pläne hat die Bahn AG für zusätzliche Abstell-Kapazitäten im Stadtbezirk Obertürkheim?
  7. In welchem Stadium befindet sich die Planfeststellung für die erweiterten Abstellkapazitäten im Stadtbezirk Obertürkheim?

Begründung:

Für das Projekt Stuttgart 21 brauchen die Projektbetreiber einen Abstellbahnhof, der unter dem Kürzel 1.6b geführt wird und in Untertürkheim entstehen soll. Die Planungen für diesen Bauabschnitt wurden erst am 17. Dezember des Jahres 2021 vom Eisenbahnbundesamt planfestgestellt. Neben zahllosen artenschutzrechtlichen Problemen, die mittlerweile mehr schlecht als recht gelöst wurden, sind aus unserer Sicht wichtige Fragen zum Thema Lärm für die Anwohner:innen des geplanten Abstellbahnhofs in Untertürkheim offen. So ist zu befürchten, dass Anwohner:innen dauerhaft einer nächtlichen Lärmbelastung ausgesetzt sind, die untragbar erscheint. Zudem ist zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage die zu erwartenden Lärmemissionen zu rechtfertigen sind.

Jeder Zug muss vor dem Verlassen des Abstellbahnhofs im Zuge von Vorbereitungs- und Wartungsarbeiten auf die Funktionsfähigkeit von Horn- und Pfeifsignalen getestet werden. Die Lautstärke dieser Signale wird zwischen 110 dB(A) und 130 dB(A) angegeben. Die zulässigen Lärmgrenzwerte sind in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Unter 6.1 der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden geregelt. In Industriegebieten gilt eine Grenze von 70 dB(A), in Gewerbegebieten liegen die Grenzwerte tagsüber bei 65 dB(A) und nachts bei 50 dB(A). In Wohngebieten liegen die Grenzwerte tagsüber bei 50 dB(A) und nachts bei 35 dB(A). Die Differenzen zwischen zu erwartendem Lärm (zwischen 110 und 130 dB(A)) und den einschlägigen Grenzwerten ist dringend erklärungsbedürftig.

Zudem hat die Bahn AG als Bauherrin nicht ausgeschlossen, dass die Kapazitäten des Abstellbahnhofs Untertürkheim nicht ausreichen könnten – was angesichts der Gesamtplanung des Projekts Stuttgart 21 niemanden überraschen kann. Im Gespräch ist wohl ein zusätzlicher Abstellplatz im Stadtteil Obertürkheim in der Nähe des dortigen Bahnhofs am Imweg. Hier wären die Abstände zwischen Abstellanlage und Wohnhäuser im Bereich von lediglich drei Metern. Eine Hornprobe mit diesen Abständen zu nächtlicher Stunde ist niemandem zumutbar. Mit einer 125 Dezibel lauten Hup-Probe direkt ins Wohn- oder Schlafzimmer wird sich vor Ort zu Recht niemand abfinden. Sollte dieser Standort in Obertürkheim beplant und realisiert werden, würden sich hier die gleichen dringlichen Fragen bezüglich des zu erwartenden Lärms und des Schutzes der Anwohner:innen stellen.