Wir beantragen:
- Ab dem 01.01.2022 werden, auf Basis der jeweils geltenden Förderrichtlinien der Stadt, die tatsächlichen Fachpersonalkosten mit einer Quote von 98% gefördert.
Ab dem 01.01.2023 werden, auf Basis der jeweils geltenden Förderrichtlinien der Stadt, die tatsächlichen Fachpersonalkosten mit einer Quote von 100% gefördert.
- Ab dem 01.01.2022 wird die Förderung für die sogenannten ‚Sonstigen Ausgaben‘ (Sachkosten und Personalkosten für Nicht-Pädagogisches-Fachpersonal) jährlich gemäß der Personalkosten- und Sachkostensteigerung angepasst.
- Gleichzeitig zur Umsetzung der Antragspunkte 1. und 2. müssen ab dem 01.01.2023 die Kita-Gebühren in Einrichtungen der freien Träger auf die Höhe der Gebühren in städtischen Kindertageseinrichtungen begrenzt werden.
- Als ein erster Schritt zur Armutsprävention und der Bewältigung des Fachkräftemangels, werden ab dem 01.01.2022 in Kitas mit hoher Armutsquote Stellen für studierte Frühpädagog:innen bzw. vergleichbare Professionen mit einem Stellenanteil von zusätzlich 25% einer Vollzeitkraft pro Gruppe gefördert.
Begründung:
Es ist an der Zeit, den seit vielen Jahren anhaltenden Streit zwischen der Stadt und den freien Träger von Kindertageseinrichtungen beizulegen. Die anhaltend fehlenden Kitaplätze und der Fachkräftemangel verdeutlichen, dass wir auf die Kitaplätze der freien Träger angewiesen sind, Eine Ungleichbehandlung in der Fördersystematik ist mittlerweile wenig verständlich. Unterschiedlich hohe Kitagebühren in den verschiedenen Einrichtungen führt bei Eltern, deren Kinder in Einrichtungen der freien Träger einen Platz haben – übrigens häufig auch weil kein städtischer Platz frei war -, zu einer höheren finanziellen Belastung, die dringend beendet werden muss.