Stillgewässer und Stauanlagen kontrollieren

Wir beantragen:

  1. Für die Messgeräte Monitoring Stillgewässer einmalig für das Jahr 2022 50.000 EUR.
  2. Für die Messgeräte für den Pegel der Stauanlagen einmalig für das Jahr 2022 150.000 EUR.
  3. Für den laufenden Betrieb für das Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen, 30.000 EUR für das Jahr 2022 und ab 2023 dauerhaft 50.000 EUR.

(Kosten gesamt: 2022: 130 000 // 2023: 150 000)

Begründung:

Alle 16 Seen im Stadtgebiet Stuttgart, die in der Unterhaltung des Tiefbauamts liegen, sind Flachgewässer mit hohem Nährstoffgehalt und geringem Zufluss an Frischwasser. In Schönwetterperioden mit wenig Niederschlag und hohen Temperaturen sinkt nicht nur der Wasserstand; es kann aufgrund des nährstoffhaltigen Wassers mit abnehmendem Sauerstoffgehalt zu starker Algenbildung und Umkippen der Seen kommen. Diese Problematik wird durch die fortschreitende Klimaerwärmung verstärkt. Somit ist ein engmaschiges Monitoring der Wasserqualität der Seen erforderlich. Die bislang manuell durchgeführten Sauerstoffmessungen reichen nicht aus für eine durchgängige Überwachung der Seen, um auch im Falle eines Havarie-Ereignisses umgehend reagieren zu können. Katastrophen wie das massenhafte Fischsterben am Max-Eyth-See in Zukunft müssen verhindert werden durch eine engmaschige Beobachtung.

Es ist eine Ausstattung der Seen mit Sauerstoffmessgeräten vorgesehen, die zur Fernüberwachung in ein Prozessleitsystem integriert werden sollen. Im Rahmen des Gewässermonitorings des Max-Eyth-Sees sind zusätzlich zwei Mal im Jahr Fischbestandserhebungen vorgesehen. Die Bestandsentwicklung der Wasserpflanzen muss von Tauchern regelmäßig überwacht werden, um die Wasserpflanzen rechtzeitig – vor einem Zusammenbruch in den Sommermonaten – zurückzuschneiden.

Zudem betreibt das Tiefbauamt 55 Stauanlagen, die bislang nicht fernüberwacht sind, d.h. im Einstau-Fall geht keine Hochwassermeldung ein. Vorgesehen ist, die nach DIN 19700 klassifizierten Becken an das webbasierte Flut- und Informationssystem (FLIWAS) des Landes Baden-Württemberg anzuschließen.