Stellenplan: Haupt- und Personalamt für die Zukunft mit Stellen berücksichtigen

Wir beantragen:

  1. 0,5 Stelle Sachbearbeiter:in (EG 11) Arbeits- und Gesundheitsschutz für das BMA lfd. Nr. 900
  2. 1,0 Stelle Sachbearbeiter:in (A 8) Personalservice lfd. Nr. 905
  3. 1,0 Stelle Mitarbeiter:in für den Sitzungsdienst (EG 5) lfd. Nr. 910
  4. 0,68 Stelle Sachbearbeiter:in (A 13G) Personalservice, hierbei Personalsachbearbeitung BMA und leitende Mitarbeiter:innen lfd. Nr. 915
  5. 0,5 Stelle Sachbearbeiter:in (EG 9a) Personalservice lfd. Nr. 920
  6. 1,0 Stelle Sachbearbeiter:in (EG 11) Gebäudemanagement lfd. Nr. 925
  7. 1,0 Stelle Teamleiter:in (A 9M) Personalservice, Bezügeabrechung lfd. Nr. 930
  8. 1,0 Stelle Jurist:in (A 13H) Personalservice lfd. Nr. 935
  9. 1,0 Stelle Sachbearbeiter:in (A 11) Personalservice, IuK Ansprechparter:in lfd. Nr. 940

Begründung:

Zu 1) Arbeitsvermehrung

Zu 2) Erhebliche Arbeitsvermehrung bei Personalkostenersatz und Entgeltumwandlung. Die Arbeitsvermehrung wurde rechnerisch nachgewiesen, lag jedoch unter der maßgeblichen Grenze.

Zu 3) Arbeitsvermehrung bei der Bedienung und Durchführung von Videokonferenzen.

Zu 4) Diese Stellenanteile wurden bereits im letzten Haushaltsplan nach einer Organisationsuntersuchung für notwendig erachtet und beantragt. Um den Aufgaben auch qualitativ gerecht zu werden, sollten diese Stellenanteile geschaffen werden. (siehe GDRrs 1051/2019)

Zu 5) Erhebliche Arbeitsvermehrung bei Firmen- und Azubitickets und des BWTarifs

Zu 6) Arbeitsvermehrung bei der Projektkoordination Sanierung Rathauskomplex

Zu 7) Erhebliche Arbeitsvermehrung durch erhöhte Anzahl von Abrechnungsfällen in der Vier-Augen-Prüfung

Zu 8) Erhebliche Arbeitsvermehrung bei der juristischen Sachbearbeitung

Zu 9) Ausweitung der IuK – Ausstattung aufgrund gestiegener Mitarbeiter:innenzahlen