Pro Familia stärken! Mittel für kultursensible Dolmetscher:innen und den Ausbau sexualpädagogischer Beratung für Menschen mit Behinderung

Wir beantragen:

  1. 000 Euro jährlich für die Ausbildung und den Einsatz von kultursensiblen Dolmetscher:innen.
  2. Erhöhung um einen 0,5-Stellenanteil, ca. 27.000 € jährlich nach TVÖD-L 10/4 zur Erweiterung des sexualpädagogischen Angebots für Menschen mit Behinderung.
    Overheadkosten ( Fahrtkosten, Fortbildung, Materialkosten etc.): 10.000 € jährlich

    (Gesamtkosten: 47.000 € jährlich)

Begründung:

zu 1) Beratungen in sensiblen, intimen Themenbereichen für Menschen aus anderen Kulturen ohne oder mit nur geringen Sprachkenntnissen sind eine große Herausforderung und bedürfen guter Dolmetscher:innen. Gerade wenn es um Themen, wie Schwangerschaft oder sexuelle Bildung und Entwicklung geht, müssen Dolmetscher nicht nur Worte übersetzen. Es geht darum, ein Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen zu haben. Daher bildet Pro Familia sogenannte Kulturdolmetscher:innen aus, die Sprache und Kultur vermitteln können. Pro Familia hat festgestellt, dass zunehmend Menschen aus süd- und osteuropäischen Ländern zu uns kommen. Um diesen Menschen eine gute Beratung bieten zu können, soll der Pool mit kultursensiblen Dolmetscher:innen aus diesen Kulturräumen erweitert werden.

zu 2) Pro Familia ermöglicht Menschen mit Behinderung angemessene Informationen, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung auf ihrem Weg zu selbstbestimmter Sexualität unter der Berücksichtigung ihrer persönlichen und individuellen Bedingungen und Möglichkeiten. Dazu sind zielgruppenspezifische methodische-didaktische Fähigkeiten, Fachwissen, kontinuierliche Weiterbildung und Überprüfung der eigenen Standpunkte und Wertevorstellungen nötig, sowie und vor allem Zeit, um mit den Menschen zu arbeiten. Das Angebot umfasst die Arbeit mit Klient:innen (Einzelberatung und Gruppenangebote), als auch mit Eltern und der Weiterbildung von Multiplikator:innen.

Gestiegene Fahrtkosten durch vermehrte aufsuchende Beratungsangebote für Menschen, denen das Aufsuchen der Beratungsstelle aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist tragen zu gestiegenen Kosten bei. Zudem werden Mittel für höhere Materialkosten benötigt, um mit zusätzlichem Anschauungsmaterial und Arbeitsmitteln, die Beratung für diese spezifische Gruppe zu erleichtern. Weitere Kostensteigerungen sind zurückzuführen auf höhere Fortbildungskosten sowie Investitionen in die technische Ausstattung für barrierefreie Zugänge und die bessere Erreichbarkeit.