Migrations- und Flüchtlingsberatung des AGDW – Recht auf Zukunft

Wir beantragen:

  1. Die Mittel für das Projekt „Recht auf Zukunft“ der Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt (AGDW) auf insg. zu erhöhen, damit die bisher 1,3 Stellen auf 2,5 Stellenanteile erhöht werden können (s. GRDrs 362/2011)
    (Kosten gesamt: 217.000 Euro jährlich)

Begründung:

Recht auf Zukunft ist eine Beratungsstelle für Familien aus der europäischen Union, mehrheitlich mit den Staatsbürgerschaften: Rumänien, Bulgarien und Slowakei. Der Beratungsansatz ist niederschwellig und aufsuchend, um im Sinne der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe (Integration) zu unterstützen. Insbesondere in den Themenfeldern Gesundheit, Schule, frühkindliche Bildung, Sonderpädagogik, Arbeit und Kommunikation mit Behörden gibt es für diese Gruppe die größten Unterstützungsbedarfe wie auch –eistungen.

Die strukturelle Integration dieser Zielgruppe sind über die Systeme Arbeits- und Wohnungsmarkt, sowie soziale Sicherung ((aufstockende r-) ALG II-Bezug) bereits angelaufen, denn sie leben im Durchschnitt meist seit 12 bis 24 Monaten in Stuttgart. Allerdings benötigen sie insbesondere für Ihre Kinder Unterstützung. Meist sind es sehr junge Familien, bei denen das Alter der Eltern zwischen 18 und 35 Jahren liegt. Die bestehenden Regelangebote sind – angesichts der multiplen Problemlagen zu hochschwellig, als dass sie zunächst an dem eigentlichen Bedarf der Zielgruppe ansetzen könnten. AGDW hat hier bereits viel Erfahrung, benötigt aber mehr Kapazitäten für die Beratung, die oft kurzfristiges, schnelles Reagieren auf Problemlagen erfordert.