Wir beantragen:
- Jährlicher Zuschuss in Höhe von 14.000 Euro für das Projekt Malteser Medizin für Menschen zur Aufrechterhaltung dessen medizinischer Leistungen für Menschen ohne Krankenversicherung
- Jährlicher Zuschuss in Höhe von 26.000 Euro für den Malteser Hilfsdienst e.V. in Höhe von 26.000 Euro zum Aufbau einer Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung bzw. ungeklärtem Krankenversicherungsstatus.
(Kosten gesamt: 40.000 Euro in 2022 und 40.000 Euro im Jahr 2023)
Begründung:
Zu 1) Seit 13 Jahren bietet der Malteser Hilfsdienst e.V. Sprechstunden für Menschen ohne Krankenversicherung in Stuttgart Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung an. Ziel ist die medizinische Versorgung (Erst- und Akutuntersuchungen und Schwangerschaftsvorsorge) dieser Zielgruppe über ein Netzwerk aus niedergelassenen Ärzten sowie Krankenhäusern. Rund 5.500 Behandlungen, die kostenlos angeboten werden, wurden seit 2008 von rein ehrenamtlich(!) tätigen Mediziner:innen durchgeführt. Medikamente und nachfolgende Behandlungskosten werden meist vom Malteser selbst übernommen, da sich die Menschen diese nicht leisten könnten. Es gibt zudem einen ständigen Austausch mit dem Gesundheitsamt und engen Kontakt zum – gegenüberliegenden – Marienhospital.
Um diese wichtige Hilfe für die Ärmsten unserer Gesellschaft aufrecht erhalten zu können, entstehen dem Malteser Hilfsdienst inzwischen so hohe Kosten, dass er sie allein nicht mehr tragen kann. Dafür ist ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 14.000 Euro erforderlich. Seit 2015 werden zusätzlich zur normalen wöchentlichen Sprechstunde durchschnittlich jährlich 40-50 Schwangere beraten, um Geburten dieser Kinder unter medizinischen und sozialen Basisstandards zu gewährleisten.
Zu 2) In den Sprechstunden des Malteser Hilfsdienst wird sichtbar, dass viele Menschen mit unzureichender oder mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz in Stuttgart leben. Ebenso muss in vielen Fällen erst die Klärung des Versicherungsstatus und die Ursachen der Zugangsschwierigkeiten zum Regelsystem gemacht werden. Dazu erforderlich ist die oft aufwändige Recherche und Klärung über die fallspezifischen sozial- und ausländerrechtlichen Ansprüche mit sich anschließenden Hilfestellungen bei der Antragstellung, Schriftverkehr und Behördengängen. Die Beantragung von Sozialleistungen muss zudem in enger Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern Stadt bzw. Landkreis erfolgen.
Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe ist neben der persönlichen Beratung in Krisensituationen (per Telefon, Mail und persönlich) häufig die Weiterleitung von Klient:innen ins Hilfesystem der bestehenden Fachstellen und -dienste erforderlich.