Deckungsvorschlag: Flughafen Stuttgart soll für Flugbewegungen von Privatjets Sondernutzungsgebühr erheben

Wir beantragen dass

  • die Landeshauptstadt Stuttgart sich beim Flughafen Stuttgart dafür einsetzt, dass für Flugbewegungen (jeweils Landung und Start) von Privatjetnutzer*innen eine besondere Nutzungsgebühr von mindestens zusätzlichen 5.000 Euro ab dem dritten Quartal 2022 dauerhaft erhoben wird.

Begründung:

Vor allem beziehungsweise fast ausschließlich Milliardär*innen und Großkonzerne setzen düsengetriebene Geschäftsreiseflugzeuge für nichtöffentliche Belange ein. Diese haben den größten pro-Kopf-Abdruck hinsichtlich Klimaschädlichkeit durch Bildung künstlicher Zirruswolken aus Kondensstreifen (Wärmestrahlungszurückhaltung) sowie CO2-Emissionen aus ihren Gasturbinen; häufig werden diese sogar für besonders klimaschädliche Kurzstreckenflüge eingesetzt, obwohl sie teils lange Reichweiten haben (z.B. Bombardier Global Express, s. z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Bombardier-Global-Familie für bis zu 19 Passagiere).

Um diesem Umstand angemessen Rechnung zu tragen, wird die vorgeschlagene Gebühr ähnlich dem Schweizer Modell eingeführt. Da bei Anbietern mietbarer Geschäftsreiseflugzeuge eine Flugstunde 10.000 Euro kostet, erscheint diese Gebühr angemessen (Schweiz: 3.000 Schweizer Franken).

Weil die Landeshauptstadt Stuttgart am Flughafen Stuttgart beteiligt ist und damit das Ergebnis des Flughafens indirekt haushaltswirksam ist, stellen wir dies (als Auftrag) als Haushaltsantrag.

Nachlesen kann man den Hintergrund in dieser Studie: https://www.transportenvironment.org/publications/private-jets-can-super-rich-supercharge-zero-emission-aviation