Ausstattung aller Mitarbeitenden in den ambulanten Hilfen und aller Wohngruppen der Erziehungshilfen mit einem Smartphone

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart stattet alle Mitarbeitenden in den ambulanten Hilfen und aller Wohngruppen der Erziehungshilfen mit einem Smartphone aus

Begründung:

Es handelt sich hier um einen Antrag des Personlrats des Jugendamts gemäß §84 in Verbindung mit §75(4) Ziff.12. Die darin enthaltene Forderung ist nachvollziehbar und angemessen. In heutiger Zeit findet persönliche und private Kommunikation ganz überwiegend über digitale, soziale Medien und Chat-Plattformen statt. Menschen in sozial benachteiligten Lebenssituationen und mit knappen finanziellen Mitteln und zumal Kinder und Jugendliche nutzen klassische Telefonie und Mail praktisch gar nicht mehr. Prepaid-Handys ohne Guthaben bewegen sich dann auch nur in WLAN-Netzen.

Mit den bisher arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln können die Mitarbeitenden in den ambulanten Häusern zur Erziehungshilfe, praktisch nicht mehr mit ihren Klient:innen kommunizieren. Man kann sich gegenseitig nicht kurzfristig erreichen, Absprachen und Terminvereinbarungen sind extrem erschwert, fallen aus, ohne abgesagt zu werden etc. Es gab Situationen, in denen abgängige Jugendliche nur erreicht und zurückgeholt werden konnten, wenn Kolleg:innen regelwidrig die zeitgemäße und überhaupt mögliche Kommunikation über ihr privates Gerät bewerkstelligen. Es gibt einige Mitarbeitende, die das tun. Das macht sie einerseits arbeitsfähig, andererseits gibt es keine Abgrenzung zur Fallarbeit nachts, am Wochenende oder im Urlaub. Zudem ist das regelwidrig.

Es gibt viele gute Alleinstellungsmerkmale der Dienste des Jungendamts gegen die der freien Träger, der Einsatz musealen Kommunikationsmaschinen gehört allerdings nicht dazu.