Angebote für Ältere ausbauen – StadtSeniorenRat Stuttgart e.V. stärken

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart stockt die Mittel in Höhe von 22.500 Euro jährlich – zusätzlich zur bestehenden Regelfinanzierung des StadtSeniorenRats Stuttgart – auf. In diesem Betrag enthalten ist die Weiterfinanzierung eines 0,2-Stellenanteils in der Verwaltungsstelle im Büro Mitte, die Anmietung und Ausstattung von kleinen Räumlichkeiten in Bad Cannstatt, sowie die Schaffung einer Hilfskraftstelle für Bad Cannstatt.

(Die jährlichen Gesamtkosten incl. bereits bewilligter Ressourcen für den StadtSeniorenRat betragen im Falle der Bewilligung des Antrags 94.500 Euro)

Begründung:

Der StadtSeniorenRat ist die Interessenvertretung und Beratung der Älteren in den 23 Stadtbezirken Stuttgarts in allen Fragen der Lebensbedingungen (z.B. Vorsorge für Alter und Krankheit, Versorgung und Barrierefreiheit im Stadtbezirk, öffentlicher Verkehr, altersgerechtes und finanzierbares Wohnen, Kommunikation – auch digital – mit anderen, ambulante und stationäre Pflege. Gewinnung, Einführung und Fortbildung von Delegierten, Erfahrungsaustausch, Vorträge über Alterserkrankungen)

Vor vier Jahren wurde dem Seniorenberatung eine 50 % Stelle bewilligt. Vor zwei Jahren dann eine weitere Viertelstelle. Die Bewilligung der Viertel-Stelle war nur auf 2 Jahre befristet und soll dringend verlängert werden, denn ohne diesen Stellenanteil kann der Bürobetrieb nicht auskömmlich aufrechterhalten werden. Zugleich plant der StadtSeniorenRat den Ausbau der Arbeit in Bad Cannstatt. Ein Stadtbezirk mit über 60.000 Einwohner:innen und einem hohen Migrant:innen-Anteil. Hier ist die Einrichtung einer kleinen Filiale geplant, um auch hier regelmäßige Beratungsterminen anbieten zu können. Als besondere Zielgruppe sieht der StadtSeniorenRat, ältere Migrant:innen, die sowohl in die ehrenamtliche Arbeit einbezogen werden sollen, wie vermehrt in den Genuss von Beratungen kommen können. Ein Büroraum im Schwabenzentrum ist seitens der Stadt bereits angeboten worden. Dieses Angebot kann aber erst nach positiver Entscheidung im Doppelhaushalt für die beantragten Mittel wahrgenommen werden. Auch in diesem Antrag ist die Schaffung einer Hilfskraft-Stelle zur Betreuung des kleinen Büros enthalten, ferner Miete und Ausstattung.