2,5 Stellen für OB-ICG – Frauenförderung und Diversity-Management stärken

Wir beantragen:

  1. 1,0 Stelle Sachbearbeitung Verwaltungstätigkeit, EG 8, lfd 125
  2. 1,0 Stelle Sachbearbeitung Gesamtkoordination Diversity Management, EG 13, lfd 130
  3. 0,5 Stelle Sachbearbeitung Koordination Frauenförderung und Neustrukturierung Beirat Gleichstellungsfragen, EG 12, lfd 135

Begründung:

Zu 1) Diese Verwaltungsstelle ist zwingend erforderlich zur Bearbeitung der vermehrt anfallenden Verwaltungstätigkeiten und Tätigkeiten der Öffentlichkeitsarbeit. Die Schaffung der Stelle liegt in einer Steigerung des Arbeitsumfangs durch Aufgabenvermehrung um mehr als 20% seit 2019 begründet. Für die angeführten Tätigkeiten werden seit 2017 Personalressourcen einer Wiedereinsteigerin genutzt, die überplanmäßig bei OB-ICG arbeitet und deren Stelle ca. alle 6 Monate neu befristet wird, was arbeitsrechtlich höchst kritisch ist! Die Aufgabenwahrnehmung der Verwaltungstätigkeiten konnte nur durch Mehrbelastung aller Mitarbeiter:innen und auch nur eingeschränkt verfolgt werden.

Zu 2)  Die Stelle dient der Leitung und Gesamtkoordination des erweiterten Sachgebiets „Diversity Management der LHS Stuttgart“. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist seit November 2007 Unterzeichnerin der Charta für Vielfalt e.V. – für Diversity in der Arbeitswelt. Die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern koordiniert seit 2014 erfolgreich den Stuttgarter Diversity Kongress und ist mit dem Kongress auf der Homepage der Charta für Vielfalt als Arbeitgeberin aufgeführt, die am deutschen Diversity-Tag das Engagement für Diversity Management öffentlich sichtbar macht. Die Abteilung bearbeitet hauptverantwortlich die Diversity-Dimensionen Gender und LSBTTIQ* und ist seit einigen Jahren im Diversity-Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen vertreten, arbeitet dort in der Arbeitsgruppe Diversity und Personalpolitik mit. Unterschriften und Chartas reichen nicht, daher ist die Stelle zur Fortsetzung der vielfältigen Chancengleichheitsarbeit der Abteilung wegen Arbeitsvermehrung erforderlich.

Zu 3) Die Stelle dient zur Koordination des Bereichs „berufliche Frauen*förderung für chancenbenachteiligte Frauen*“. Der Beirat hat die Empfehlung ausgesprochen, das für die Arbeit Frauenförderung, berufliche Hilfen für chancenbenachteiligte Frauen ein klares Stellenprofil mit Prozenten für das Thema als Koordinationsstelle geschaffen werden soll. Und sie soll zusätzliche Aufgaben des Beirats für Gleichstellungsfragen auf Basis der beschlossenen Neustrukturierung auf der Klausurtagung übernehmen. Dazu gehört die Organisation und Leitung von Unterarbeitsgruppen mit Protokollierung und Berichterstellung.