Wenn Bürger:innen den öffentlichen Raum nutzbar machen und begrünen, dann hat dies die Unterstützung der Stadtgesellschaft und der Verwaltung verdient. Im Falle der Blumenkübel in der Wagnerstraße, des Nachbarschaftsbänkles in Stuttgart-West und des Handwagens in der Bismarckstraße waren aber andere Töne zu hören. Das Ordnungsamt drohte hierfür Bußgelder an. Mit diesem Vorgehen wird bürgerschaftliches Engagement im Keim erstickt. Erst mit dem Druck von Presseberichten wurde die kleinliche Betrachtungsweise des Ordnungsamts teilweise korrigiert. Der Erklärung des Ordnungsamts, die Gehwege müssten frei bleiben, da diese ohnehin nicht breit in Stuttgart seien, entgegnen wir: Wenn Verbote für Ladesäulen, Verteilerkästen, Mooswände, Verkehrsschilder und Parkscheinautomaten auf Gehwegen gelten würde, dann wäre genügend Platz auf Stuttgarts Gehwegen für dringend notwendige Begrünung und Nachbarschaftsbänke! Ganz zu schweigen von – teils legal – parkenden Pkws auf Gehwegen, die häufig zu Engstellen auf Fußwegen führen. Hier besteht Handlungsbedarf: Die Ahndung von unerlaubtem Parken auf Gehwegen muss durch Abschlepp-Aktionen verstärkt werden!
Im Falle des Handwagens waren mehrere kritische Zeitungsartikel und ein Beschluss des Bezirksbeirats West notwendig, um die Situation in der Bismarckstraße so zu entschärfen, dass eine Räumung und ein Bußgeld verhindert werden konnten. Wir erwarten von der Verwaltungsspitze, dass sie den Initiativen, die die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern, für Begrünung und Interaktion in der Nachbarschaft sorgen, künftig wohlwollend, beratend und unterstützend gegenüber auftritt. Mit einer rigorosen Verbots- und Bußgeldstrategie wie bisher ist niemandem geholfen.