Wir fragen:
- Wie viele Parkhäuser innerhalb des zukünftigen Cityrings gehören der Stadt Stuttgart?
- Wie viele Parkhäuser hat die Stadt Stuttgart in Erbpacht vergeben?
- Wie lange laufen die Erbpachtverträge über die Nutzung von Grundstücke und Parkhäuser?
- Wann hat die Stadt zuletzt ein Erbbaupachtvertrag für ein Parkhaus verlängert – und für wie lange und zu welchen Konditionen?
- Was plant die Stadtverwaltung, um die Zahl der Parkhäuser innerhalb des zukünftigen Cityrings zu verringern?
- Gab es bislang Verhandlungen zwischen Stadtverwaltung und Betreiber*innen von Parkhäusern innerhalb des zukünftigen Cityrings mit dem Ziel, dass die Stadt die Parkhäuser käuflich erwirbt?
- Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, in den Besitz von Parkhäusern innerhalb des zukünftigen Cityrings zu gelangen?
Begründung:
Der Gemeinderat beschloss am 26. Juli 2017 mehrheitlich folgenden Prüfauftrag: „Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Ausschuss über Nutzungsrechte und Laufzeiten der Parkhäuser, die nicht unmittelbar vom zukünftigen Cityring aus angefahren werden können.“ (Nummer 8 des Antrags „Eine lebenswerte Stadt für alle!“ (Antrag Nr. 205/2017). Seit dem sind 1517 Tage vergangen. Unter einem zeitnahen Bericht hätten wir uns etwas anderes vorgestellt – nunmehr gehen wir davon aus, dass die Stadtverwaltung spätestens innerhalb der nächsten sechs Wochen in der Lage ist, unsere Fragen zu den Laufzeiten der Verträge mit Betreiber*innen der Parkhäuser innerhalb des zukünftigen Cityrings zu beantworten.