Helmut Hoss

Vorziehen des Klimaneutralitätsziels Stuttgarts von 2050 auf 2030

Wir beantragen,

  1. der Stuttgarter Gemeinderat beschließt, das Ziel der Klimaneutralität der Landeshauptstadt auf das Jahr 2030 vorzuziehen.
  2. Die Verwaltung legt bis zu den Haushaltsberatungen dem Gemeinderat einen konkreten Plan für zusätzliche Maßnahmen zum Aktionsplan “Weltklima in Not” vor, mit denen diese ehrgeizigen Ziele bis 2030 tatsächlich erreicht werden können.

Begründung:

Obwohl zahlreiche politische Entscheidungsgremien, darunter auch die EU und viele Städte in Deutschland, bereits den Klimanotstand erklärt haben, ist offenbar der Stuttgarter Gemeinderat mehrheitlich dazu bisher nicht bereit, obwohl der Stuttgarter Klimaaktionsplan die Überschrift trägt “Weltklima in Not”. Das mag sich nach der Veröffentlichung des ersten Teils des Sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarats (IPCC) im August 2021 ändern, wenn die Gefahren und die schwierige globale Lage noch deutlicher sichtbar werden.

Unabhängig davon hat mittlerweile das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig eingestuft: hier ist v.a. wichtig, dass die bisherigen Senkungsziele unzureichend sind, um die Grundrechte und Freiheiten jüngerer Menschen zu schützen, weil 1. nach 2030 überhaupt kein Plan vorgelegt wurde und 2. die Minderung bis 2030 zu gering ist, um massiv höhere Minderungen zwischen 2030 und 2050 zu vermeiden, so dass die jüngeren Menschen eine unverhältnismäßig hohe Last dieser Maßnahmen werden tragen müssen. Aus diesem Aspekt des vom BVerfG bestätigten Maßstabs der Klimagerechtigkeit und des als Maßstab anerkannten Restbudgets für CO2-Emissionen und anderer Treibhausgase hat auch die Landeshauptstadt Stuttgart den Minderungsplan wesentlich nachzuschärfen und v.a. vorzuziehen. Selbst wenn historische Emissionen außer Acht gelassen werden (was für uns günstiger ist), ergaben Berechnungen von Scientists for Future für Stuttgart, dass dies formal eine Deadline (lineare Abnahme) von 2027 erfordert. Das ist natürlich kaum mehr zu schaffen, womit die Landeshauptstadt Stuttgart ebenso wie Baden-Württemberg und Deutschland auf Kosten anderer Teile der Welt zu hohe Anteile an Restemissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen (i.W. Methan und Lachgas, N2O) beansprucht.

Zudem haben bereits der Bund und auch das Land Baden-Württemberg diese Jahresziele vorgezogen auf 2045 bzw. 2040, das zeigt, dass hier ein klarer Handlungsdruck besteht.

Die Wärmewende ist schnellstmöglich abzuschließen und die Erreichung der Klimaneutralität in Sektoren wie Stromerzeugung und Transport bis 2030 erscheint somit als sinnvolles Ziel. Stuttgart ist bekanntlich durch Extremwetter, verschärft durch die menschengemachte globale Erwärmung, stark gefährdet, v.a. durch Hitzewellen insbesondere in der Innenstadt und durch Starkregenereignisse am Neckar und in Geländesenken.

 

Verfahrenshinweis:

  • 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es: „Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen“. Wir möchten von diesem Recht Gebrauch machen und bitten um fristgerechte Umsetzung.