Foto: Roland Hägele

Antrag und Anfrage: „Querdenken“ in Stuttgart – Verantwortung übernehmen und Konsequenzen ziehen

Wir beantragen:
in der der nächsten Sitzung des Gemeinderates berichten BM Dr. Maier, OB Dr. Nopper, Prof. Ehehalt und der Polizeisprecher des Polizeidezernats Stuttgart zu den Ereignissen der „Querdenkendemo“ am 3. April 2021
Wir fragen hierzu an:

1. Strategie zur Querdenkendemo am 3. April 2021
Im Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) wurde bereits eine Strategie für die Demonstration eingefordert, die im Gemeinderat und/oder Ältestenrat vorgestellt und diskutiert wird.

1.1. Mit welcher Begründung wurde die „Strategie“ in keinem Gremium des Gemeinderats vorgestellt und diskutiert?

2. In der medialen Berichterstattung wird ein Schreiben von Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl (Ministerium für Soziales und Integration) an BM Maier erwähnt, welches inhaltlich die Begründung liefert, warum unter Anbetracht der Corona-Verordnung die Querdenkerdemo hätte verboten werden können:

2.1. Wie lange vor den Ereignissen am 03.04. lag das Schreiben BM Dr. Maier vor?
2.2. Mit welcher Begründung hat sich BM Dr. Maier für die Zulassung der Querdenkendemo entschieden?
2.3. War der OB bzw. dessen Stab in diese Entscheidung eingebunden?
2.4. Mit welcher Begründung wurde sich gegen das Verbot entschieden
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2.5. Warum wurde die Querdenkendemo nicht aufgelöst, als ersichtlich wurde, dass die Teilnehmer*innen, sich nicht an das Infektionsschutzgesetz halten?
2.6. Warum waren, trotz absehbarer Ignorierung aller Auflagen, nicht genügend Polizei Einsatzkräfte zur Verfügung, um eine Einhaltung des Infektionsschutzes zu gewährleisten?
2.7. Welche inhaltlichen und personellen Konsequenzen werden gezogen aus dem Versagen von Verwaltungsspitze und Polizei bzgl. dieser Veranstaltung?
2.8. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Veranstalter der Querdenkendemo?
2.9. Welche epidemiologischen Konsequenzen könnten sich, bezogen auf die Ausbreitung des Coronavirus, aus einer derartigen Veranstaltung ergeben?

3. Auflösung einer friedlichen Gegendemo am 3. April 2021:

3.1. Mit welcher Begründung wurde die friedliche Gegendemo auf der B14 aufgelöst?
3.2. Wer gab diese Anweisung?

4. Zur Pressemitteilung der Stadt Stuttgart vom 03. April “Bilanz zu Kundgebungen in der Stadt: „Erleichterung über friedlichen Verlauf“ und zu Aussagen von BM Dr. Maier in denen er fordert, dass sich Politiker lieber Gedanken dazu machen müssten warum „die Politik einen Teil der Menschen bereits nicht mehr erreichen würde“:

4.1. Warum sollen die Bilder in Stuttgart keinen Vergleich mit Kassel und Dresden zulassen?
4.2. War BM Maier nicht bekannt, dass Journalisten geschlagen und massiv bedroht wurden? Ein Journalist wurde während einer Live-Schalte mit Steinen beworfen.
4.3. In welcher Hinsicht war die Lage „berechenbar“?
4.4. Es wird von einer „Strategie“ gesprochen – wie stellt sich diese „Strategie“ in Anbetracht des Infektionsschutzes dar?
4.5. Was meint BM Maier mit seiner Aussage „die Politik würde einen Teil der Menschen nicht mehr erreichen“?
4.6. Welche Qualifikation bringt BM Maier mit, um dieses Amt und dessen Auftrag in der LHS unter den heutigen politischen Bedingungen überhaupt ausfüllen zu können?

Begründung:
Das Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Grundrecht, aber es gilt, wie alle Grundrechte nicht grenzenlos, sondern kann im Einzelfall beschränkt werden, wenn es mit anderen Grundrechten kollidiert. Wie in diesem Fall mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vieler.

Es war nach den Erfahrungen mit den sogenannten Querdenkerdemos, zu denen oft dieselben Personen anreisen, absolut zu erwarten, dass Auflagen wie Maskenpflicht und/oder Abstandswahrung von der Mehrzahl der Teilnehmer*innen systematisch missachtet werden. Was dann auch der Fall war.
Zudem fungieren solche Demonstrationen als Corona-Superspreader-Event, da die Auflagen schon bei An- und Abreise missachtet werden.

Von mehreren Gerichten wurden deshalb Demonstrationsverbote sogenannter Querdenkerdemos bestätigt. Damit gab es auch für den 03.04. eine realistische Chance, dass ein solches Verbot vor Gericht Bestand hat. Dies wurde auch vom Ministerialdirektor Prof. Lahl in seinem Schreiben an BM Dr. Maier kommuniziert, womit er ein mögliches Verbot unter Anbetracht des Infektionsschutzes begründete.

Dass ein Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart sich, entgegen der Empfehlung vom Land, für die Durchführung einer Versammlung ausspricht, die aus epidemiologischer Sicht höchst gefährlich ist und die Moral von Menschen untergräbt, die sich an Coronaregeln halten, ist untragbar.
Diese Fehlentscheidung droht die Dynamik des Infektionsgeschehens in der Region signifikant zu beeinflussen, stellt ein Versagen vor dem Auftrag eines Ordnungsbürgermeisters dar und muss als Konsequenz den Rücktritt von Dr. Maier nach sich ziehen.