Wohnraumpotentiale mit neuem Landesgesetz zur Zweckentfremdung heben – 5 Stellen im Baurechtsamt schaffen (Anträge zum Kleinen Stellenplan)

Ergänzend zur Beschlussvorlage 904/2020 zum Kleinen Stellenplan beantragen wir weitere, vordringlich erforderliche Stellen.

Wir beantragen für das Referat Städtebau und Wohnen und Umwelt im Baurechtsamt (63-1.1)

5,0     Fachkraftstellen für die Sachbearbeitung zur rechtlichen Klärung von Zweckentfremdungen und Leerstand auf Basis des neuen Landesgesetzes zur Zweckentfremdung (ab dessen Inkrafttreten)

Begründung:

Der Kabinettsdurchlauf ist vollständig erfolgt, es bedarf lediglich noch des formellen Parlamentsbeschlusses. Das neue Landesgesetz erlaubt eine effektivere Verfolgung von Zweckentfremdung, indem es Kommunen ermöglicht, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnungen einzuführen, ebenso wie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung eingeführt werden kann. Auch soll der Kontakt zu Betreibern des Internetportals „Inside Airbnb“ aufgenommen werden, um eine Datenanalyse von AirBnB-Inseraten für Stuttgart zu erhalten. Derartige Datenermittlungen von AirBnB-Inseraten des Portals erfolgen bereits in den Städten Berlin und München und soll angesichts der großen Wohnungsnot schnellstmöglich auch in Stuttgart möglich gemacht werden.