Berichterstattung zum Dienstfahrradleasing für städtische Beschäftigte

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über den Sachstand zum Dienstfahrradleasing für städtische Beschäftigte. Wir verweisen an dieser Stelle auf unseren Haushaltsantrag GRDrs 625/2019.

Begründung:

Die Zahl der Fahrradfahrer*innen ist im Zuge der Covid-19-Pandemie spürbar gestiegen. Um diese erfreuliche Entwicklung weiter zu verstärken, ist es an der Zeit, dass eine Berichterstattung über die Umsetzung eines Dienstfahrradleasing-Modells erfolgt.

Der Gesetzgeber fördert steuerlich Dienstleasingfahrräder, um den Verkehr zu entlasten und die Umwelt zu schützen. Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das steuerfreie, arbeitgeberfinanzierte Dienstrad möglich gemacht. Die betriebliche Überlassung vom Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad basiert auf einem Erlass der Landesfinanzministerien aus dem Jahr 2012. Der Erlass weitete das so genannte Dienstwagenprivileg (1 %-Regel) auf Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs aus. Unternehmen können auf der Grundlage des Erlasses ihren Mitarbeiter*innen ein Dienstrad mit Steuervorteilen zur Verfügung stellen.

Der derzeit größte Anbieter JobRad hat bereits für 15 000 Unternehmen von Großkonzernen bis kleinen Handwerksbetrieben ein solches Angebot ausgearbeitet. Für die Stadt Stuttgart wäre ein solches Angebot ein wesentlicher Baustein im betrieblichen Mobilitätsmanagement.